(c) proplanta Das Verbraucherschutzministerium weist aber darauf hin, dass nicht alles, was nach Früchten oder Gemüse aussieht auch genießbar ist. Manche Pflanzen sind giftig und können gefährlich sein. Niemand sollte daher unbekannte Pflanzen oder Pflanzenteile verzehren oder solche, die einen unüblichen Geschmack haben. Auch Verwechslungen können gefährlich sein. Lebensmittelunternehmer müssen, wie bei allen anderen Produkten auch, dafür sorgen, dass die Ware einwandfrei und ohne Verunreinigungen verkauft wird.
Bei der Zubereitung von Obst, Salat, Blattgemüse und Kräutern sowie bei deren Verzehr ist Sorgfalt angeraten. Salat soll vor dem Verzehr gut geputzt und gewaschen werden. Dabei sollen nicht dazu gehörende, unbekannte Pflanzenteile aussortiert werden.
Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Jakobskreuzkraut oder Jakobsgreiskraut. Die gelb blühende Pflanze ähnelt Rucola. Sie hat gewöhnlich 15 bis 20 Millimeter breite Einzelblüten mit fiederteiligen Blättern; Hauptblühzeit ist Juli bis August. Die kräftigen Stängel sind meist rot gefärbt. Aus Vergiftungsfällen ist bekannt, dass die Pflanze bei Menschen und Tieren lebensbedrohliche Leberschädigungen verursachen kann.
Nicht ungefährlich ist zum Beispiel auch der Verzehr von zu Wildformen spontan „zurück gekreuzten“ Zucchini. Folge des Verzehrs können neben Übelkeit, Erbrechen und Durchfall sein. Diese lassen sich nur durch den ungewöhnlich bitteren Geschmack von einer essbaren Zucchini unterscheiden.
Kommt es dennoch zu einer Vergiftung oder nur zum Verdacht einer Vergiftung wird empfohlen, unverzüglich Rat beim Hausarzt oder beim Giftinformations-zentrum (Notruf: 06131 19240) einzuholen. (PD)
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