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25.03.2016 | 10:58 | Software-Abos 
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Vorsicht beim Software-Kauf

Düsseldorf - Wer Software im Internet kauft, sollte in Ruhe das Kleingedruckte lesen. Denn immer mehr Software-Hersteller wollen ihren Kunden Apps und andere Software nur für kurze Zeit überlassen.

Software-Abos für PC und Handy
(c) proplanta
Miete statt Kauf, heißt der Trend im Online-Handel. NRW-Justizminister Thomas Kutschaty sieht darin eine schleichende Rechtsentwicklung zum Nachteil der Verbraucher und eine Schuldenfalle gerade für junge Internetnutzerinnen und -nutzer: "Software-Produkte, die früher zur dauerhaften Nutzung überlassen wurden, werden heute nur noch auf Zeit verkauft. Viele Online-Portale wie Streaming-Dienste oder App-Anbieter versprechen Kunden große Vielfalt und Aktualität. Doch was scheinbar wenig Geld kostet, kann für die Kunden am Ende sehr teuer werden."

"Die Kosten für die Nutzung des Dienstes fallen bei Software-Abos nicht einmalig, sondern immer wieder an. Eine Verlängerung des Software-Vertrags tritt meist automatisch ein. Selbst den Preis für den Verlängerungszeitraum wollen die Anbieter festlegen - ohne Vorankündigung versteht sich. Gekündigt werden darf oft erst im Nachhinein."

Minister Kutschaty sieht darin ein deutliches Ungleichgewicht in der Vertragsgestaltung zu Ungunsten der Verbraucher: "Die Nachteile für den Kunden werden häufig erst beim genauen Lesen des AGB-Dschungels deutlich, die auch für Juristen meist nicht leicht verständlich sind. Vertragsfreiheit darf aber auch im Internet nicht so weit gehen, dass sich Unternehmen bei Verbrauchern selbst bedienen und den Kunden vor die Wahl stellen, entweder den AGB in ihrer Gesamtheit zuzustimmen oder ganz zu verzichten. So manche Klausel hat bei Online-Verträgen nichts zu suchen."

Gesetzliche Regelungen, die ein Ungleichgewicht im Online-Handel auffangen könnten, gibt es nicht. Minister Kutschaty will deshalb verbraucherfreundlichere Regelungen auf den Weg bringen: "Wir sehen einen Handlungsbedarf für den Gesetzgeber, um den Gerichten klare Vorgaben an die Hand zu geben, was zulässig ist, und wo in Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bogen zu Lasten der Verbraucher überspannt wird."

Das Verbraucherschutzministerium NRW wird das Thema Online-Handel auch auf der diesjährigen Verbraucherschutzministerkonferenz in den Fokus stellen. Verbraucherschutzminister Johannes Remmel sieht hier großen Handlungsbedarf: "Die rechtlichen Grundlagen eines ambitionierten Verbraucherschutzes sind noch nicht im digitalen Zeitalter angekommen - hier müssen wir dringend nachbessern."

Besonders problematisch sind Preise, die verstärkt auf individuellen Daten basieren. "Wenn der Wohnort oder das Tablet-Modell darüber entscheidet, ob ich einen Preisaufschlag zahlen muss oder ein Produkt gar nicht erst erhalten, dann ist das eine diskriminierende Preispolitik. Verbraucherinnen und Verbraucher sind aufgrund der mangelnden Transparenz gegenüber den Anbietern klar im Nachteil."

Eine Arbeitsgruppe mehrerer Länder unter der Federführung Nordrhein-Westfalens prüft im Auftrag der Justizministerkonferenz, ob die Folgen der Digitalisierung eine Überarbeitung des Bürgerlichen Gesetzbuches und anderer zivilrechtlicher Vorschriften erforderlich machen. Auch der Deutsche Juristentag wird sich im kommenden September in Essen mit der Frage nach einer Reform des Zivilrechts beschäftigen, die in weiten Teilen noch aus der Kaiserzeit stammt.
MKULNV-NRW
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Kommentare 
cource schrieb am 26.03.2016 09:02 Uhrzustimmen(196) widersprechen(80)
so ein quatsch, wir leben allesamt in einem korrupten system, welches nur durch die möglichkeit einer legalen betrügerischen vorteilsnahme, überhaupt erst funktioniert
MB Trac 1600 schrieb am 25.03.2016 16:32 Uhrzustimmen(211) widersprechen(103)
Es ist schon interessant das die Software und Internetdienstanbieter über Jahre diese Geschäftspraktiken durchsetzen konnten. Nun wo der Bogen überspannt wird merkt die Politik das hier über Jahre riesige Lücken entstanden sind. Unter dem Deckmantel des Verbraucherschutz werden den Landwirten bürokratische Hürden in den Weg gelegt die vielen die Lust am Beruf (kommt von Berufung) verdirbt. Hier wird schon seit Jahren daran gearbeitet auf Kosten der Landwirte alles so transparent wie möglich zu machen. Für die Software und Internetdienstanbieter wären EU weite einheitliche AGBs die vom Gesetzgeber vorgegeben werden mal eine sinnvolle politische Entscheidung. Der Verbraucher müsste EU weit nur ein mal diese AGBs und könnte diesen auch beruhigt zustimmen ohn nachträglich in eine Falle zu laufen. Hier würden einheitliche Vorgaben endlich mal Sinn machen.
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