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01.03.2014 | 09:25 | Früchtetee-Streit 

Was darf auf Lebensmittel-Etiketten abgebildet werden?

Karlsruhe - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss darüber entscheiden, ob die Verpackung eines Lebensmittels mit Bildern bestimmte Zutaten versprechen darf - obwohl diese gar nicht enthalten sind.

Früchtetee-Streit
(c) proplanta
Der Bundesgerichtshof legte den Europa-Richtern mit einem am Freitag veröffentlichten Beschluss eine entsprechende Frage vor (Az. I ZR 45/13). Anlass ist der Streit um einen Früchtetee namens «Felix Himbeer-Vanille Abenteuer».

Auf der Verpackung sind Abbildungen von Himbeeren und Vanilleblüten sowie der Hinweis «nur natürliche Zutaten» abgedruckt. Tatsächlich enthält der Tee keine Bestandteile oder Aromen von Vanille oder Himbeere, sondern Imitate - das aber wird nur aus der Zutatenliste deutlich.

Der BGH hält dies für irreführend. Ein mündiger Verbraucher habe keinen Anlass, die Zutatenliste zu lesen, wenn die Angaben auf der Verpackung eindeutig scheinen, hieß es zur Begründung.

Da die Regeln über die Etikettierung von Lebensmitteln auf EU-Recht beruhen, legten die Karlsruher Richter die Frage zunächst ihren Kollegen in Luxemburg vor. (dpa)
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