Bezug nahm sie dabei am Donnerstag (6.10.) auf insgesamt 15 beispielhaft auf Basis von Verbraucherbeschwerden ausgewählte Produkte, darunter auch vier Bioprodukte. Bei allen untersuchten Produkten habe der Luftanteil in den
Verpackungen zwischen 50 % und 95 % gelegen.
Spitzenreiter im negativen Sinne sei eine Plastikdose mit Vitamin-B12-Tabletten von KAL, die nur etwa 5 % der Packung ausfüllten. Mit jeweils etwa 65 %
Luft in der Verpackung hätten auch eine Backmischung für Bananenbrot, ein Mandelgebäck, eine Fertigmischung für einen Apfel-Nuss-Tassenkuchen und ein Schinken-Hörnli besonders schlecht abgeschnitten, berichtete die Verbraucherzentrale. Besonders verärgert zeigte sie sich darüber, dass „selbst Biohersteller, deren Produkte eigentlich für mehr
Nachhaltigkeit stehen, durch Luftpackungen wertvolle Ressourcen verschwenden und zugleich ihre Kundschaft täuschen“.
Wie die Verbraucherzentrale erläuterte, sind Luftpackungen rein rechtlich kaum zu belangen. Das sei nur dann möglich, wenn eine Irreführung in Bezug auf den Inhalt vorliege. „Wollen wir überdimensionierte Müllpackungen per se ahnden, so sind uns die Hände gebunden“, so die Verbraucherzentrale. Deshalb müsse der Gesetzgeber endlich bessere rechtliche Rahmenbedingungen schaffen, um sowohl die Verbraucher als auch die Umwelt zu schützen.
An die
Konsumenten appellierte die Verbraucherzentrale, Verpackungen mit zu viel Luft konsequent im Regal stehen zu lassen und sich bei den Herstellern zu beschweren. Dafür habe sie einen kostenlosen Musterbrief zur Verfügung gestellt.