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09.07.2017 | 06:32 | Waffenbesitz 

Änderung des Waffengesetzes in Kraft getreten

Berlin - Diese Woche ist das geänderte Waffengesetz in Kraft getreten. Nach Angaben des Deutschen Jagdverbandes (DJV) beinhaltet dieses für die Jäger hauptsächlich Änderungen zur Aufbewahrung.

Waffengesetz
(c) Bergringfoto - fotolia.com
Schränke der Stufe A und B nach VDMA-Bauartbeschreibung seien künftig beim Neukauf für die Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen nicht mehr erlaubt. Für bereits registrierte A- und B-Schränke gelte allerdings ein unbeschränkter Bestandsschutz. Neu erworbene Standardschränke müssten ab sofort die Stufe 0 oder 1 aufweisen, die mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 entspreche.

Der DJV wies auch darauf hin, dass Jäger nun den Erwerb einer Waffe - egal ob auf Jagdschein oder Waffenbesitzkarte (WBK) - innerhalb von zwei Wochen bei den Behörden melden müssten; zuvor hätten sie beim Erwerb auf Jagdschein vier Wochen Zeit gehabt. Keine Änderungen gebe es bezüglich des Waffentransportes, erklärte der Jagdverband. Es gelte weiterhin, dass die Waffe auf dem Weg zum Jagdrevier nicht schussbereit frei geführt werden dürfe. Beim Transport - etwa zum Büchsenmacher oder zum Schießstand - dürfe die Waffe weder schussbereit noch zugriffsbereit sein. Nicht zugriffsbereit sei die Waffe, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt werde.
AgE
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