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18.09.2015 | 08:46 | Holzexporte 

Ausreichender Pflanzenschutz bei Rundholzexporten unverzichtbar

Berlin - Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V. (DeSH) sieht erhebliche Gefahren durch unzureichende Pflanzenschutzstandards bei außereuropäischen Rundholzexporten.

Internationaler Holzhandel
(c) proplanta
Holz aus Deutschland dürfe nicht in Verdacht geraten, mit schädlichen Organismen kontaminiert zu sein.

"Die Zunahme der globalen Warenströme hat das Risiko einer Verschleppung invasiver Schädlinge stark erhöht", erklärt DeSH-Generalsekretär Lars Schmidt. Kontrollen und Schutzmaßnahmen seien daher von größter ökologischer und ökonomischer Bedeutung. Das Problem: Während beim Schnittholz vor dem Export effektive Trocknungs- und Dämpfungsmethoden angewandt werden, besteht beim Rundholz noch kein ausreichender phytosanitärer Schutz.

Aus Sicht der Sägeindustrie könnte dies weitreichende Folgen für den gesamten Wirtschaftssektor haben: "Im Falle einer Schädlingsverschleppung ins Ausland ist mit umfassenden Importverboten für alle entsprechenden Holzprodukte aus Deutschland zu rechnen", mahnt Schmidt.

Nur stichprobenartige Kontrollen



Während auf europäischer Ebene einheitliche pflanzenschutzrechtliche Regelungen gelten, sind beim Export in Drittländer bislang nur die phytosanitären Standards des jeweiligen Einfuhrlandes einzuhalten. "Das macht die Sache unübersichtlich", meint Schmidt mit Blick auf inhaltlich stark abweichende Bestimmungen. Viele Einfuhrstaaten verlangen derzeit neben einer Ausfuhrbeschau zwar auch eine phytosanitäre Behandlung. Eine wirkungsvolle Erhitzung wie beim Schnittholz ist aber aufgrund der entwertenden Folgen beim Rundholz nicht möglich. Gängiges Verfahren ist die Begasung in luftdichten Containern mit Sulfuryldifluorid (SF).

Für Schmidt birgt diese Methode aber Gefahren: "Die Wirksamkeit ist stark von Begasungsdauer, Gasmenge und der Umgebungstemperatur abhängig. Eine Kontrolle dieser Behandlungsparameter findet aber im seltensten Fall statt." Zuständig hierfür sind die Pflanzenschutzdienste auf Länderebene. "Meist wird jedoch nur stichprobenartig geprüft", weiß Schmidt. Auch die Sichtkontrolle würde in einigen Bundesländern nur unzureichend durchgeführt: "Hier fehlen offenbar Kapazitäten und das Verständnis für die Tragweite dieser Prüfung."

Schäden für die ganze Holzwirtschaft



Sollten Schädlinge durch eine unzureichende oder fehlerhafte Begasung des Holzes ins Ausland gelangen, ist mit strikten Reaktionen zu rechnen. "Man kann davon ausgehen, dass als Folge der Haftungsproblematik und zum Schutz vor potenziellen Gefahren auch nicht direkt betroffene Staaten Importverbote aussprechen würden"; erklärt Schmidt. Welche Ausmaße ein Schädlingsbefall annehmen könne, ließe sich am Beispiel der Esche aufzeigen. In diesem aktuellen Fall ist Mitteleuropa vom "Eschentriebsterben" durch Pilzbefall betroffen.

Die Zuwachseinbrüche und das Absterben ganzer Baumbestände habe langfriste ökologische und ökonomische Folgen für Waldbesitzer und die Forstwirtschaft. Zudem habe China als wichtigster Handelspartner einen sofortigen Einfuhrstopp verhängt. "Der Schaden für die deutsche Holzwirtschaft liegt hier jährlich im sechsstelligen Bereich", schätzt Schmidt. Weitaus gravierender wäre ein ähnliches Szenario aber bei der viel exportierten Buche. Sollte dieser Markt infolge eines Einfuhrverbotes wegbrechen, sei mit einem wirtschaftlichen Verlust von mindestens 60 Millionen Euro pro Jahr zu rechnen, so der DeSH.

Unterschiedliche Maßstäbe nicht begründet



"Die aufgeführten Beispiele zeigen, wie wichtig höchstmögliche phytosanitäre Standards und deren wirksame Kontrolle für unsere Handelspartner und die hiesige Wirtschaft sind. Beim Rundholz reichen diese leider noch nicht aus", so Schmidt. Daher gelte es zu diskutieren, welche Standards sich Rundholzexporteure selbst setzen, um die Flora und Fauna in anderen Ländern zu schützen und den gemeinsamen Absatzmarkt zu sichern. Für eine bundesweit einheitliche Regelung fordert der DeSH mindestens eine flächendeckende Ausfuhrbeschau sowie eine verlässliche Kontrolle und Dokumentation der Behandlungsparameter bei phytosanitären Maßnahmen.

Einen wirksamen Schutz könne hier eine in Zeit und Temperatur korrekt durchgeführte Begasung mit Sulfuryldiflourid (104 g/m3) oder eine Hitzebehandlung nach den International Standards For Phytosanitary Measures (ISPM 15), wie sie für Schnittholz gelten, bewirken. "Zum Vergleich: Die Anforderungen für Rundholzexporte passen auf zwei DIN-A4-Seiten, der Schnittholz-Standard hat 20 DIN-A4-Seiten“, so Schmidt lakonisch.

Die geforderte Behandlung gegen Schadorganismen sei bei Schnittholz wesentlich aufwändiger und kostenintensiver als bei Rundholz. Auch die Kontrollen würden sich umfassender gestalten. Fachlich begründet seien diese unterschiedlichen Maßstäbe aber nicht. "Dies wiegt umso schwerer, da die Schnittholz kontrollierenden Fachministerien und Landesbetriebe selbst als Rundholzexporteure agieren", kritisiert Schmidt und regt auch die Entrindung des Rundholzes an, um Substrat und Mikroorganismen vor dem Export zu beseitigen und eine genauere Sichtprüfung zu ermöglichen. (DeSH)
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