Die Besitzer müssten ihre Wälder im Sommer alle vier Wochen auf einen Käferbefall hin untersuchen, teilten die Bezirksregierungen am Mittwoch in Ansbach und Würzburg mit. Die Anordnung gilt bis zum Jahr 2018.
Sei ein Baum vom Buchdrucker oder Kupferstecher befallen, müsse er sofort gefällt und samt Rinde aus dem Wald geschafft werden. Die außerhalb des Waldes abgeschälte Borke müsse gehäckselt werden, um den
Borkenkäfer unschädlich zu machen.
Bei Verstößen könnten die Kreisverwaltungen Fachfirmen auf Kosten des Waldbesitzers mit der Borkenkäfer-Bekämpfung beauftragen. (dpa/lby)