08.02.2016 | 15:08 | Waffengesetz
Betrunkener Jäger muss Jagd- und Waffenschein abgebenLüneburg - Wer als Jäger volltrunken am Steuer sitzt und eine Waffe mitführt, verliert Jagdschein und Waffenbesitzkarte. |
(c) proplanta Zudem muss er seine Waffen abgeben. Das hat das Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden. Das Gericht wies in seinem am Montag bekannt gewordenen Beschluss den Widerspruch eines Jägers gegen entsprechende Verfügungen der zuständigen Behörde zurück (Az: 6 B 165/15).
Der Jäger war mit 2,31 Promille Blutalkohol am Steuer erwischt worden. Er hatte ein Gewehr und 40 Schuss Munition bei sich. Im Strafverfahren erhielt der Mann dafür einen Strafbefehl in Höhe von 30 Tagessätzen.
Der Verwaltungsgericht erkannte nun darauf, dass er unzuverlässig «im Sinne des Waffengesetzes» ist. Das Mitführen einer Waffe bei einer Autofahrt in stark alkoholisiertem Zustand «im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit» rechtfertige die Prognose, dass der Jäger auch künftig mit Waffen und Munition nicht vorsichtig und sachgemäß umgehen werde, heißt es in der Entscheidung. Dies gelte umso mehr, als von einer erheblichen Alkoholgewöhnung» des Mannes auszugehen sei.
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