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06.03.2012 | 15:04 | Waldbewirtschaftung 

Den Hessischen Staatswald für das Jahr 2050 rüsten

Wiesbaden - Neue Richtlinie für die Bewirtschaftung des 342.000 ha großen landeseigenen Waldes verabschiedet.

Wald
(c) proplanta

Der Wald in Hessen soll Erholungsgebiet für die Bevölkerung sein, Pflanzen und Tieren einen geschützten Lebensraum bieten, Arbeitsplätze sichern und schließlich auch Gewinn erwirtschaften. Umweltministerin Lucia Puttrich hat die Ziele der Bewirtschaftung des 342.000 Hektar großen Waldes im Eigentum des Landes Hessen festgelegt.

„Mit der Richtlinie für die Bewirtschaftung des Hessischen Staatswaldes legen wir konkrete Ziele für die angestrebte Baumartenverteilung im Jahr 2050 fest", so die Ministerin. Die nach 10 Jahren neu überarbeitete Richtlinie (RiBeS 2012) ist Vorgabe für den Landesbetrieb Hessen-Forst. Sie konkretisiert die im Hessischen Forstgesetz verankerte besondere Gemeinwohlverpflichtung des Staatswaldes.

„Auf den Klimawandel müssen wir im Staatswald bereits jetzt reagieren und mehr Douglasien als Ersatz für die gegenüber dem Temperaturanstieg anfälligere Fichte pflanzen, und die wärmetolerantere Eiche fördern. So soll der Anteil der Douglasie von 3% auf 10% im Jahr 2050 steigen.

Die flächenmäßig bedeutendste Baumart wird aber weiterhin die natürlich vorkommende Buche bleiben. Dennoch müssen wir einen angemessenen Anteil an Nadelbäumen erhalten. Auch künftigen Generationen wollen wir so einen vielfältigen Wald überlassen", so Puttrich.

Deshalb sollen die Anteile von Laubholz (57%) und Nadelholz (43%) grundsätzlich beibehalten werden. Mit Blick auf den Klimawandel soll es aber weniger Fichten, Kiefern und Lärchen im Hessischen Staatswald geben.

Umgesetzt werden soll dies durch die Fortführung des naturgemäßen Waldbaus, der bereits vor 20 Jahren eingeführt wurde. So sollen auch künftig bei der Erneuerung der Waldbestände die natürliche Verjüngung bevorzugt werden und mehr Mischwälder entstehen.


Hintergrund:

Das Land gibt dem Landesbetrieb Hessen-Forst in der RiBeS 2012 fünf Ziele vor, die mit Ausnahme von Flächen, die aus Naturschutzgründen aus der Nutzung genommen werden, möglichst gleichzeitig verfolgt werden sollen. Diese sind:

  1. Die Schutzwirkungen des Staatswaldes, insbesondere Boden-, Natur-, Klima und Wasserschutzwirkungen sind im Rahmen der Gemeinwohlverpflichtung durch besondere Rücksichtnahme zu erhalten.

  2. Für Erholungssuchende soll der Staatswald durch abwechslungsreichen Waldaufbau attraktiv gestaltet werden.

  3. Wertvolles Holz von verschiedenen Baumarten soll für vielfältige Zwecke herangepflegt und genutzt werden. Dies dient ebenso als Beitrag zur Wertschöpfung im ländlichen Raum.

  4. Als finanzielles Ziel erwartet Puttrich vom Landesbetrieb Hessen-Forst nachhaltig positive Betriebsergebnisse bei gleichzeitiger Erhaltung des Staatswaldvermögens. Dazu dient auch die Jagd, die waldschädliche Wilddichten konsequent zu vermeiden hat.

  5. Durch das Ziel „Arbeit" soll die Rolle der Staatswaldbewirtschaftung für die Arbeitsplätze und die Wertschöpfung im ländlichen Raum verdeutlicht werden. (PD)
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