In seinem wissenschaftlichen Gutachten kam das Gremium zu dem Ergebnis, dass dieses Insekt ein mögliches Risiko für die Eichen im südlichen Teil des Vereinigten Königreichs darstellt. Das Gremium konnte der Schlussfolgerung, dass die Bedrohung durch den Schädling erheblich ist, nicht zustimmen.
Das Gremium berücksichtigte auch das Risiko, das für die gesamte Europäischen Union durch diesen Schädling besteht. Auf der Grundlage der wissenschaftlichen Literatur und nach Anhörung der europäischen Experten kam das Gremium zu dem Schluss, dass der Eichenprozessionsspinner eventuell in die EU-Liste der Schadorganismen aufgenommen werden muss, obwohl ein hohes Maß an Unsicherheit in Bezug auf den Umfang der Auswirkungen auf die Pflanzengesundheit festgestellt wurde.
Der Eichenprozessionsspinner legt seine Eier auf den Ästen von Eichen ab. Seine Larven leben in Gruppen und bilden ein Nest, aus dem sie in einer Art Prozession wandern, um sich in den Kronen der Bäume mit Nahrung zu versorgen. Zusätzlich zu den Auswirkungen auf die Pflanzengesundheit produzieren die Raupen dieser Insekten Haare, die bei Menschen und Tieren zu allergischen Reaktionen führen können.
Das Gremium war der Ansicht, dass sich das Insekt wegen des Fehlens natürlicher Barrieren auf natürlichem Wege, also z. B. durch Flug, auf benachbarte Gebiete ausbreitet, weil natürliche Barrieren fehlen, und dass der Schädling durch befallene Eichensetzlinge in neue Gebiete vordringen könnte. Daher könnten Pflanzenschutzmaßnahmen für diese Setzlinge, wie z. B. eine Schädlingsüberwachung, die Wahrscheinlichkeit eines Befalls neuer Bereiche verringern.
Obwohl der Eichenprozessionsspinner in vielen Teilen Europas vorkommt, wurde aus den Ländern Dänemark, Estland, Finnland, Irland, Lettland, Litauen, Schweden und Malta noch nicht gemeldet, dass er sich dort angesiedelt hätte. Einschränkende Faktoren, die eine Ansiedlung des Insekts verhindern, sind geringes Vorkommen von Eichen und niedrige Sommertemperaturen. Eine von dem Gremium durchgeführte vorläufige Klimaanalyse zeigte, dass sich der Schädling eventuell in den südlichen Landesteilen der am nördlichsten gelegenen Mitgliedstaaten ansiedeln könnte.
Ein Mitglied des Gremiums für Pflanzengesundheit brachte die Minderheitsmeinung zum Ausdruck, dass der Schädling als Schadorganismus zu betrachten sei. (efsa)
Das Gutachten finden Sie
hier im Internet.