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12.12.2010 | 10:34 | Jagdrecht 
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Der Wald-Wild-Konflikt - Welches Jagdrecht braucht der Wald?

Bonn - DJV nahm am Fachgespräch der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen teil.

Wildschweine
„Der Wald braucht ein angewandtes Jagdrecht, dass sowohl den Ansprüchen von Wald, Wild und Mensch gerecht wird“, so beantwortete Helmut Dammann-Tamke, Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsens (LJN) und im Präsidium des Deutschen Jagdschutzverbandes (DJV) für Forstwirtschaft zuständig, die zentrale Frage des Fachgesprächs zum Thema „Der Wald-Wild-Konflikt – Welches Jagdrecht braucht der Wald?". Neben Dammann-Tamke hatte die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen Ende November die Vorsitzende des Ökologischen Jagdverbandes (ÖJV), Forstwissenschaftler der Universität Göttingen und Vertreter der Arbeitsgemeinschaft Naturgemäßer Waldwirtschaft sowie der Deutschen Wildtier Stiftung nach Berlin zu einem Gedankenaustausch eingeladen.

Dabei bekräftigte Dammann-Tamke, dass der überwiegende Teil der Jäger sich seiner Verantwortung für den Wald und artgerechter, angepasster Wildbestände durchaus bewusst sei. Keineswegs werde negiert, dass es punktuell zu hohe Schalenwildbestände in den Revieren gäbe, die den berechtigten Interessen der Forstwirtschaft im Wege stünden. Dammann-Tamke gab aber zu bedenken, dass die Jägerschaft nicht nur Dienstleister und Partner der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer sei und oft schon seit Generationen Verantwortung für Reviere übernommen habe. Jäger seien zudem auch Kunden, die zum Teil eine hohe Pacht dafür zahlten, um die Jagd ausüben zu dürfen. Daher hätten sicher auch Jäger berechtigte Ansprüche, zum Beispiel an den Wildbestand in ihrem Revier.

Aus Sicht des DJV tragen die Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer daher eine hohe Verantwortung, um die Interessen der Forstwirtschaft und der Jäger zu berücksichtigen und mit einander in Einklang zu bringen. Die vielerorts angestrebte Maximierung von Jagdpacht bei gleichzeitiger Minimierung von Wildverbiss sind nicht miteinander zu vereinbaren und nicht zielführend. Die Probleme lassen sich innerhalb des bestehenden Jagdrechts lösen, wenn sich alle beteiligten Akteure demselben Ziel verpflichtet sähen. Wenig hilfreich sind einseitige, zum Teil polemische Schuldzuweisungen in Richtung Jägerschaft. (DJV)
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Kommentare 
rehbock schrieb am 12.12.2010 12:14 Uhrzustimmen(61) widersprechen(67)
http://jagdkritik.ch/unsinn-der-jagd/waldschaeden.html
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