Unterricht darf Jagdschülern erteilt werden, die auf den Jagdschein zwingend und unaufschiebbar für ihren Beruf angewiesen sind, wie das Verwaltungsgericht Schwerin entschied (Az: 7 B 609/21 SN). Jagdschulen aufgrund der Corona-Situation vollständig zu schließen, verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, teilte das Gericht am Montag mit.
Denn während Jagdschulen nach der
Verordnung vollständig geschlossen bleiben müssten, dürften etwa Fahr- und Flugschulen unter Schutzmaßnahmen arbeiten. Der Beschluss ist den Angaben zufolge noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten könnten Rechtsmittel dagegen einlegen, teilte eine Sprecherin mit.
Das Schweriner Verwaltungsgericht hat in den vergangenen Tagen mehrere Entscheidungen gegen die Corona-Landesverordnung gefällt. So hat sie für einen Antragsteller die nächtliche Ausgangssperre für unwirksam erklärt, weil sie in der Landesverordnung zeitlich zu unbestimmt gefasst sei. Der Inhaberin eines Tattoostudios erlaubte das Gericht, ihr Geschäft auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 150 zu öffnen. Friseure dürften das schließlich auch.
Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts betreffen grundsätzlich immer nur den jeweiligen Antragsteller und haben keine Allgemeingültigkeit, auch wenn grundlegende Fragen berührt werden, wie eine Sprecherin betonte.