Damit könnten Konflikte etwa mit Spaziergängern und Wanderern entschärft werden. Auf diesen Vorschlag haben sich Verbände und Experten bei einem Treffen zum neuen hessischen Waldgesetz geeinigt.
Zu dem Runden Tisch hatte Umweltministerin Lucia Puttrich (
CDU) geladen, um Ruhe in die heftige Diskussion zu bringen.
«Es besteht Einigkeit darüber, dass grundsätzlich der Wald für alle nutzbar sein soll», sagte Puttrich laut Mitteilung. Es sei vereinbart worden, Fahrräder und Pferde nur auf Wegen zuzulassen, auf denen gefahrlose Begegnungen der verschiedenen Waldbesucher möglich seien.
Generell sollen Radfahrer und Reiter nur noch offiziell angelegte, befestigte oder von Natur aus feste Wege benutzen dürfen.
Am Montag waren rund 25 Experten zusammengekommen. Dazu zählten Organisationen wie der Waldbesitzerverband, die Vertretung der Mountainbiker, aber auch Naturschutzverbände.
«Die betroffenen Nutzergruppen haben in den vergangenen Wochen viel übereinander, aber selten miteinander gesprochen. Heute haben wir einen konstruktiven Dialog geführt», sagte Puttrich.
Besonders heftig hatten sich die Mountainbiker gegen die Vorlage gewehrt. Sie hatten eine Petition mit rund 50.000 Unterschriften vorgelegt. Nach dem ursprünglichen Gesetzesentwurf hätten sie nur noch dort fahren dürfen, wo ganzjährig nicht-geländegängige Autos - wie ein Smart - hätten verkehren können.
Das soll jetzt nicht mehr im Gesetz stehen. Auf der Basis der Gesprächsergebnisse wird nun ein Vorschlag für eine Wegedefinition im Waldgesetz gemacht und in einem weiteren Termin am 8. Oktober mit den betroffenen Verbänden und Gruppierungen diskutiert.
Teilnehmer der Runde sprachen von einer guten sachlichen Atmosphäre. Es sei klar, dass sich die verschiedenen Waldnutzer - Wanderer, Reiter oder Radfahrer - gefahrlos im Wald bewegen können sollten, sagte der Direktor des Waldbesitzerverbandes, Christian Raupach, am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa. Es müsse gegenseitige Rücksichtnahme gelten.
Thomas Norgall vom Naturschutzverband
BUND sagte, es gebe für Radfahrer kein Recht, überall zu fahren. Wege müssten eine bestimmte Breite haben. Das allgemeine Betretungsrecht dürfe nicht tangiert werden.
Das Ministerium werde den umstrittenen Paragrafen im Entwurf für das Waldgesetz überarbeiten. Dies werde am 8. Oktober besprochen. Norgall hob hervor, dass der Runde Tisch breit aufgestellt sei: «Da hat eigentlich niemand gefehlt.»
Auch der Naturschutzbund
NABU zeigte sich mit den Ergebnissen zufrieden. Ein pauschales landesweites Verbot für das Radfahren auf nicht mit Autos befahrbaren Wegen sei vom Tisch.
«Wenn hier der Konsens des Runden Tisches umgesetzt wird, kann eine gute Lösung für den
Gesetzentwurf gefunden werden», teilte die Organisation mit. (dpa/lhe)