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16.11.2013 | 15:03 | Viele Tropenhölzer unterliegen Artenschutzabkommen 

Handelsregeln für geschützte Holzarten stürzen Gitarrenbranche in Probleme

Braunschweig - Bei der Vintage-Guitar-Show in Oldenburg haben Experten des Thünen-Instituts Instrumente auf ihre Holzarten begutachtet. Das Problem: Immer noch sind vielen Händlern die gesetzlichen Bestimmungen zum Handel geschützter Holzarten unbekannt.

Holz aus den Tropfen
(c) proplanta
Die Vintage-Guitar-Show in Oldenburg ist ein Mekka für Musiker, Sammler und Gitarren-Liebhaber.

Am vorvergangenen Wochenende (02./03.11.2013) haben dort 41 Aussteller aus  Deutschland, Italien, Holland, Ungarn und Serbien rund 1.500 Instrumente gezeigt. Dr. Gerald Koch und Dr. Hans-Georg Richter vom Thünen-Institut für Holzforschung aus Hamburg hatten jedes dritte in der Hand.

Die zuständige Umweltbehörde, der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, hatte die Holzwissenschaftler als Gutachter zu der Messe gebeten. Denn manche Hölzer, aus denen die Gitarren gefertigt sind, stehen unter Artenschutz und unterliegen strengen Einfuhr- und Handelsbestimmungen. So zum Beispiel Rio-Palisander (Dalbergia nigra), den Gitarrenbauer wegen seiner Härte und der schönen, dunkelbraunen Färbung gern als Griffbrett der Instrumente verbauten.

Seit 1992 ist diese Holzart durch das Washingtoner Artenschutzabkommen (Convention on International Trade in Endangered Species = CITES) streng geschützt und im Anhang A, dem höchsten Schutzstatus, gelistet. Seitdem darf das Holz nicht mehr verwendet werden und daraus hergestellte Produkte unterliegen einem totalen Handelsverbot.

Aber auch der Handel mit Instrumenten, die vor 1992 gebaut wurden, ist streng reglementiert. Darunter fallen auch viele der wertvollen Vintage-Gitarren. Ein Verkauf oder die kommerzielle Zurschaustellung von Gitarren mit Rio-Palisander ist nur mit einer entsprechenden Vermarktungsbescheinigung zulässig. Eine Einfuhr in die EU oder der Handel innerhalb Europas ohne die notwendigen Papiere kann als Verdacht einer Straftat verfolgt werden. Dabei droht neben einer empfindlichen Geldstrafe auch die Beschlagnahmung und Einziehung der betroffenen Musikinstrumente.

Damit das nicht passiert, lassen Händler ihre Instrumente von Experten wie Gerald Koch begutachten und sich von den zuständigen Landesbehörden beziehungsweise vom Bundesamt für Naturschutz eine Vermarktungsbescheinigung ausstellen.

„Leider kennen längst noch nicht alle Händler diese Artenschutzbestimmungen“, weiß Gerald Koch aus seiner täglichen Arbeit am Thünen-Institut. Dazu kommt, dass auch keine vertrauenswürdigen Dokumentationen vorliegen, bis wann Rio-Palisander vor 1992 verarbeitet wurde, und es keine verlässliche wissenschaftliche Methode gibt, mit denen das Alter der Tropenhölzer bestimmt werden kann. Aus diesem Grund war die Messe in Oldenburg 2012 vorsichtshalber abgesagt worden.

In diesem Jahr prüfte Koch die Instrumente deshalb nicht nur auf die Verarbeitung von geschützten Holzarten, sondern er suchte auch das Gespräch mit den Händlern. „Aufklärung ist ein ganz wichtiger Teil unserer Arbeit“, erklärt der Experte. „Schließlich sollen die zum Teil sehr wertvollen Instrumente auch weiter gehandelt werden können und Musiker nicht in den Verdacht geraten, gegen Artenschutzbestimmungen zu verstoßen.“

Die Händler machten von dem Angebot rege Gebrauch. „Es ist wichtig, die Leute zu informieren und ihnen die Angst davor zu nehmen, kriminalisiert zu werden“, sagte Damir Sabolovic aus Wesel/NRW. Um seine Vintage-Gitarren aus Rio-Palisander legal handeln zu können, hatte er sich aus eigenem Antrieb an die Behörden gewandt. Nicht ganz so informiert zeigte sich ein Händler aus Ungarn. Für vier Gitarren aus Rio-Palisander, die zunächst gegen eine Kaution in Höhe von 1.000 Euro sichergestellt wurden, wird er gültige Papiere nachreichen müssen. (ti)
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