Wie das Ministerium am Donnerstag mitteilte, hätte die
Schonzeit für Bachen und Keiler am 1. Februar begonnen und bis zum 15. Juni gegolten.
«Wir haben trotz der aktuellen Gefährdungslage natürlich auch den Tierschutz im Blick. Muttertiere, die Frischlinge mit sich führen, sind selbstverständlich weiterhin gesetzlich geschützt und dürfen nicht bejagt werden», stellt Ministerin Priska Hinz (Grüne) klar. Jungtiere in ihrem ersten und zweiten Lebensjahr dürfen bereits ganzjährig bejagt werden.
Das Land will mehr
Wildschweine von Jägern töten lassen, um damit einer Ausbreitung der
Seuche vorzubeugen. Die Afrikanische
Schweinepest, die bei Wild- und Hausschweinen meist innerhalb weniger Tage tödlich endet, breitet sich über
Schwarzwild aus. Ansteckungsgefahr für den Menschen besteht nicht. In den vergangenen Wochen waren vermehrt Fälle in Osteuropa aufgetreten.