Allerdings werde die
Schonzeit für
Wildschweine zunächst nicht ausgesetzt, sagte eine Sprecherin des Umweltministeriums. Diese Frage werde noch geprüft.
Nach Auskunft des Ministeriums darf der Großteil der Wildschweine in Hessen ganzjährig bejagt werden. Ausgenommen davon sind nur Bachen und Keiler, für die eine Schonzeit vom 1. Februar bis 15. Juni gilt, sowie für Bachen, die Frischlinge führen.
In Hessen gibt es laut Umweltministerium derzeit rund 62 000 Wildschweine, darunter etwa 52.000 Jungtiere im ersten und zweiten Lebensjahr. Die
Jagd auf Bachen, die keine Frischlinge führen, wird vom Umweltministerium ausdrücklich begrüßt.
Das Ministerium steht zudem mit den Jagd- und Veterinärbehörden in ständigem Kontakt, falls weitere Maßnahmen erforderlich sind, um eine Ausbreitung der
Tierseuche zu verhindern.
Das Friedrich-Loeffler-Institut (
FLI) hatte in seiner Bewertung zur Verringerung des Risikos einer Ausbreitung der Afrikanischen
Schweinepest empfohlen, die Wildschweinbestände drastisch zu reduzieren.
Die Gefahr einer Einschleppung nach Deutschland ist angesichts neuer Fälle in Polen und Tschechien weiterhin hoch. Der
Erreger ist für den Menschen ungefährlich. Bei Schweinen verläuft die Erkrankung aber in fast allen Fällen tödlich. Es gibt keinen Impfstoff gegen die Seuche.