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31.07.2015 | 16:35 | Biologisches Ungleichgewicht 

Hessische Jagdverordnung könnte Tierarten dezimieren

Bad Nauheim - Der Landesjagdverband befürchtet einen Rückgang von Tieren wie Feldhase, Rebhuhn und Rotkehlchen in Hessen bei einer Umsetzung der neuen Jagdverordnung.

Bedrohte Tierart in Hessen?
(c) Karin Jähne - fotolia.com
Die Bejagung von Fuchs, Marder, Rabenkrähen und Elstern solle deutlich eingeschränkt, erklärte Verbandspräsident Jürgen Ellenberger am Donnerstag in Bad Nauheim. «Damit würde der Schutz vieler Wildarten von ihren Fressfeinden zunichte gemacht» und der Rückgang von sensiblen freilebenden Tierarten beschleunigt.

Als Beispiele nannte ein Sprecher die Jagdzeiten für Krähen und Elstern, die von 7 auf 2,5 Monate reduziert werden sollen. Beim Fuchs soll sie dem Entwurf zufolge von acht auf vier Monate schrumpfen. Der Präsident forderte Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) aus diesen Gründen auf, die geplante Jagdverordnung grundlegend zu überarbeiten.

Dem Landesjagdverband gehören nach eigenen Angaben rund 80 Prozent der über 34.500 Jäger in Hessen an. (dpa/lhe)
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