Die
Jäger im Land töteten im Jagdjahr 2016/2017 schon 226 Tiere mit Fallen und Gewehren, während es im Jagdjahr davor 84 Nutrias waren. In den Zahlen ist auch Fallwild enthalten, also tot aufgefundene Tiere. Dabei gehörten die Nutria eigentlich gar nicht zum jagbaren Wild, betonte der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz.
Bringt ein Grundstückseigentümer wie eine Deichverwaltung oder ein
Landwirt einen «vernünftiger Grund» für eine Tötung vor, erhält er eine waffenrechtliche Genehmigung, erläutert das rheinland-pfälzische Umweltministerium. Dazu gehören zum Beispiel erhebliche Fraßschäden an Kartoffeln, Mais, Zuckerrüben und Salat oder das Gefährden von Deichen durch Tunnel. Eine dauerhafte Lösung ist die Tötung laut Kornelia Barnewald vom Rhein-Pfalz-Kreis aber nicht. Die Vermehrungsrate der Nutrias sei dafür zu hoch.