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07.10.2014 | 14:04 | Jagdgesetz Baden-Württemberg 

Jäger, Bauern und Förster pochen auf weitere Änderungen am Jagdgesetz

Stuttgart - «So nicht!» Bei der Expertenanhörung im Landtag zum umstrittenen neuen Jagdgesetz haben sechs Verbände weitere Änderungen an dem Regelwerk gefordert.

Jagdgesetznovelle
(c) Bergringfoto - fotolia.com
Doch nicht nur Jagdverband, Bauernverband oder Forstkammer wollen eine neuerliche Überarbeitung des Gesetzentwurfs. Auch die Naturschützer fordern Nachbesserungen.

An diesem Mittwoch (8.10.) diskutiert der Landtag über das nach Kritik der Jäger bereits überarbeitet Regelwerk. Die oppositionelle CDU legte sich schon mal fest: Auch diesem Gesetzentwurf könne und wolle man nicht zustimmen.

Trotz einiger Änderungen in den vergangenen Wochen seien «Belange des Eigentumsrechts im Gesetzentwurf nicht ausreichend berücksichtigt und weiter verfassungsrechtlich angreifbar», hieß es am Dienstag in einer gemeinsamen Pressemitteilung von Landesjagdverband, Landesbauernverband, dem Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverband, dem Grundbesitzerverband, der Forstkammer Baden-Württemberg und dem Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer.

Hauptkritikpunkt bleibe die Möglichkeit, dass Wildarten ohne Zustimmung des Landtags aus dem Jagdrecht herausgenommen und damit die Bejagung jener Tiere gestoppt werden kann. Dies sei ein «nicht gerechtfertigter Eingriff in das Eigentumsrecht». Der Naturschutzbund Nabu hingegen bezeichnete das Argument als «absurd». Es werde kein Eigentum beschnitten, wenn Luchs und Auerhuhn, Waldschnepfe und Wildkatze aus dem Jagdrecht entlassen würden. «Diese streng geschützten und seltenen Arten werden weder heute bejagt noch in Zukunft bejagt werden», sagte Nabu-Landeschef Andre Baumann.

Grünen-Landeschefin Thekla Walker sagte dazu: Die Jagd- und Bauernverbände hätten offenbar vergessen, «dass Eigentum auch verpflichtet und ihr Gebrauch dem Wohl der Allgemeinheit dienen soll. Sie verschweigen ferner, dass Tier- und Naturschutz im Grundgesetz festgehalten sind. Es gibt keine Eigentumsrechte auf Tierquälerei. Tierschutz gilt für alle.»

Die breite Ablehnung von Jägerschaft, Bauernverbänden, sowie Grund- und Waldbesitzern müsse Agrarminister Alexander Bonde (Grüne) zu denken geben, hieß es bei der CDU-Fraktion. «Auch wenn die Umweltverbände das Gegenteil beteuern - im Kern geht es nicht unwesentlich um Machtfragen, um den Primat des Naturschutzes», sagte Jagdexperte Wolfgang Reuther. Auch seien die geplanten Änderungen bei der Wildschadensregulierung in keiner Weise praxisgerecht.

Jäger, Bauern und Förster kritisierten zudem aufwendige Ausnahmetatbestände. Sie würden die Bürokratie erhöhen, statt sie - wie ursprünglich geplant - abzubauen. «Wir setzen auf die bewährte Stärkung der Eigenverantwortung der Betroffenen», so die Verbände. Auf der anderen Seite, forderte der Umweltverband BUND Nachbesserungen etwa bei der neuen Jagdruhe im Frühjahr. Diese müsse drei Monate lang sein. Auf Druck der Jäger war sie auf zwei Monate reduziert worden. (dpa/lsw)
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