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12.04.2018 | 06:29 | Wolfsjagd 
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Jäger setzen sich für Wölfe im Jagdrecht ein

Berlin - Die deutschen Jäger fordern eine Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdrecht. Das sagte ein Sprecher des Deutschen Jagdverbandes (DJV) am Mittwoch.

Jagd auf Wölfe
Die steigende Zahl der Wölfe bringt auch Probleme mit sich. Risse von Nutztieren und Begegnungen mit wenig scheuen Wölfen lassen Rufe nach einer Regulierung lauter werden. Jetzt fordern die Jäger eine Aufnahme ins Jagdgesetz - eine generelle Jagd wollen sie aber nicht. (c) proplanta
Hintergrund seien Vorstöße in Brandenburg und Südwestdeutschland, spezielle Entnahmetrupps ohne Rücksprache mit den örtlichen Jägern zu bilden.

Die Aufnahme ins Bundesjagdgesetz ermögliche einen bundesweit einheitlichen Umgang mit dem Wolf, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, betonte DJV-Sprecher Torsten Reinwald in Berlin. «Eine generelle Bejagung ist damit nicht möglich, weil der Wolf über EU-weite Regelungen weiterhin streng geschützt ist», erklärte er.

Zudem sollten Jagdpächter in die Entnahme zentral eingebunden werden, so die Forderung. «Wenn es um die Entnahme von Wölfen geht, muss immer der ortskundige Jäger erster Ansprechpartner sein, alles andere wäre ein inakzeptabler Eingriff ins Eigentumsrecht», sagte dazu DJV-Präsident Hartwig Fischer. Nur wenn der berechtigte Jäger vor Ort notwendig gewordene Managementmaßnahmen nicht umsetzen könne oder wolle, sollten Behörden eingreifen können.

Union und SPD wollen die Ausbreitung der Wölfe laut Koalitionsvertrag stärker kontrollieren, zugleich sollen Nutztiere besser vor Angriffen geschützt werden. Die Weidetierhaltung sei zu erhalten, die Sicherheit des Menschen genieße oberste Priorität, heißt es dort.

«Wir wollen, dass Wölfe, die Weidezäune überwunden haben oder für den Menschen gefährlich werden, entnommen werden.» Wiederholt hatten sich Wölfe - anders als von Experten erwartet - wenig scheu gezeigt. Im April 2016 war deshalb ein erster sogenannter Problemwolf in Niedersachsen legal erschossen worden, im vergangenen Februar ereilte einen auffälligen Wolf in Sachsen das gleiche Schicksal.

Laut Bundesnaturschutzgesetz ist eine solche sogenannte letale Entnahme bislang nur mit Ausnahmegenehmigung möglich. Als geschützte Art darf der Wolf nicht geschossen werden. Ausnahmen kann es laut Bundesumweltministerium im Extremfall geben, wenn ein Wolf ganze Herden reißt oder dem Menschen zu nahe kommt.

Der DJV begrüße es, dass laut Koalitionsvertrag der Schutzstatus überprüft werden solle, um eine «notwendige Bestandsreduktion herbeiführen zu können», so Reinwald. Laut Vertrag soll ein Katalog von Kriterien zur Entnahme von Wölfen entwickelt werden.

Seit im Jahr 2000 wieder ein erstes Rudel in Deutschland nachgewiesen wurde, hat die Wolfspopulation deutlich zugenommen. Der DJV geht von einer bundesweiten Population von etwa 800 Wölfen aus. Allein in Niedersachsen werde der Bestand derzeit auf rund 150 Tiere geschätzt, sagte Raoul Reding, Wolfsbeauftragter der Landesjägerschaft. Bundesweit gebe es mehr als 60 nachgewiesene Rudel.

Damit steige auch die Zahl der Übergriffe auf Nutztiere, betont Reinwald. Nach Angaben der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) wurden im Jahr 2016 erstmals mehr als 1.000 Nutztiere von Wölfen verletzt oder getötet. In Niedersachsen hat sich die Zahl der getöteten Nutztiere im vergangenen Jahr auf rund 380 im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt.

Der Umweltverband NABU spricht sich für einen verbesserten Schutz der Herden etwa mit speziellen Hunden und ausreichend hohen Elektrozäunen aus. Der DJV sieht darin laut Reinwald keine praktikable Lösung.

«So besteht etwa die Gefahr einer Verdrahtung der Landschaft durch immer höhere Zäune, die dem Gedanken einer Biotopvernetzung widerspricht», sagte Reinwald. Notfalls müssten auch ganze Rudel entnommen werden. Wölfe seien bereits verhaltensauffällig, wenn sie tagsüber mehrfach in Siedlungsnähe auftauchten. «Eine natürliche Scheu vor dem Menschen besitzt der Wolf nicht», betonte er.
dpa
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Kommentare 
maxi schrieb am 14.04.2018 21:23 Uhrzustimmen(18) widersprechen(13)
Solange der Wolf nicht im Jagdrecht ist, hat der örtliche Revierinhaber keinen Eigentumsanspruch auf den Wolf in seinem Revier. Offensichtlich kennt sich der DJV-Präsident nicht sonderlich gut aus im deutschen Recht.
Es erscheint propagandistisch wegen des angeblichen Eingriffs ins Eigentumsrecht die Aufnahme des Wolfes ins deutsche Jagdrecht vor zu nehmen.
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