Der Staat sei verpflichtet zu gewährleisten, dass die
Jagd die Bestände von Vögeln nicht gefährde und könne diese für bis zu fünf Jahre aussetzen, wenn es um eine Tierart schlecht bestellt sei, schrieb der Staatsrat in der Begründung seiner Entscheidung.
Der Umweltverband FNE begrüßte die Entscheidung und verwies darauf, dass der Auerhahn in Frankreich auf der Roten Liste stehe. Seit 2008 seien Verbände 55 Mal gegen Jagdgenehmigungen in den Pyrenäen vorgegangen, wo sich der Bestand an Auerhähnen seit 1960 auf ein Fünftel reduziert hat. In den Vogesen und im Jura sei die Jagd auf die Vögel schon 1981 verboten worden.