Wildschweinrotten machen sich auf der Suche nach Futter zunehmend im Ort breit. Betroffen sind die Grundschule sowie Kleingartenanlagen.
Damit es nicht zu weiteren Sachschäden oder womöglich zu Verletzungen bei Menschen kommt, dürfen die
Wildschweine nun abgeschossen werden. Die Genehmigung ist bis 31. März 2018 befristet.
Törten ist kein Einzelfall. Auch in anderen Orten gab es schon Wildschweinplagen, weshalb die
Jäger zur Waffe greifen mussten.