Eine vom
Bundestag beschlossene Jagdrechts-Änderung, die einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nachkam, ließ der
Bundesrat am Freitag passieren.
Demnach können Eigentümer beantragen, dass auf ihrem Areal generell nicht gejagt werden darf. Dafür müssen sie den Austritt aus der Jagdgenossenschaft beantragen, der sie sonst bei Flächen von weniger als 75 Hektar angehören müssen.
Für die Entscheidung der zuständigen Behörde muss der Eigentümer seine ethischen Bedenken glaubhaft machen. Angehört werden sollen dann aber etwa auch Jagdpächter und Nachbarn. (dpa)