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23.11.2014 | 09:49 | Jagdzeiten 

Jagdzeitregelung verärgert Jäger

Hannover - Seit dem 1. Oktober gilt eine neue Jagdzeitenregelung.

Jagdzeitregelung
(c) proplanta
Mitgliedern, die gegen diese Entscheidung des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg klagen wollen, sichern der Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen (ZJEN) und die Landesjägerschaft Niedersachsen ihre Unterstützung zu. Wie der Landvolk-Pressedienst berichtet, werden die beiden Verbände dabei unter anderem vom Verband für Naturschutz und ökologische Jagd unterstützt.

„Besonders die Aufhebung der Jagdzeit auf Bläss- und Saatgänse und die Verkürzung der Jagdzeit auf Wasserfederwild in Schutzgebieten entbehren jeder ausreichenden fachlichen Begründung“, sagte ZJEN-Präsident Hans-Heinrich Ehlen vor den 800 Teilnehmern der ZJEN-Mitgliederversammlung in Bad Fallingbostel. Das Recht der Jagdausübung sei Bestandteil des Nutzungsrechtes am Eigentum und durch das Grundgesetz vor unangemessenen Übergriffen streng geschützt. „Das Oberverwaltungsgericht muss nun klären, ob diese Einschränkungen noch verfassungsgemäß sind“, sagte Ehlen.

Dass die Grundeigentümer verantwortungsvoll mit ihrem Land umgehen, zeigen die mehr als 190 Naturschutzprojekte in ganz Niedersachsen. Ein Band der „Grünen Herzen“ zieht sich durch das Land und wird unter anderem von der Bingo-Umweltstiftung und der VGH Versicherung finanziell unterstützt. Mit einem besonderen Preis würdigt die Stiftung Kulturlandpflege das „Projekt des Jahres“. In diesem Jahr freute sich Harald Müller von der Jagdgenossenschaft Stinstedt im Land Hadeln über die Auszeichnung. Er hat die Anpflanzung von zwei Obstbaumalleen dort maßgeblich vorangetrieben.

In den Jahren 2013 und 2014 wurden mit Unterstützung der Stiftung Kulturlandpflege an zwei gemeindeeigenen Wegrändern insgesamt 45 Obstbäume gepflanzt. Als besonders gelungen bewertete die Jury die Einbindung der Dorfbevölkerung in das Projekt. So konnte für jeden Baum eine Obstbaumpatenschaft übernommen werden. Zudem stellt die Jagdgenossenschaft in Zukunft jährlich 250 Euro aus dem Jagdgeld für ähnliche Aktionen zur Verfügung. (LPD)
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