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17.11.2009 | 05:53 | Jagdrecht 

Kammer begrüßt Jagdgesetznovelle

Bad Kreuznach - Mit Zustimmung im Grundsatz hat die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz zum Entwurf der Landesregierung für eine Neufassung des Landesjagdgesetzes Stellung genommen.

Jagdgesetznovelle
(c) proplanta
Ökonomierat Norbert Schindler, Präsident der Kammer, begrüßte insbesondere die Flexibilisierung der Vorgaben bei der Formulierung von Jagdpachtver­trägen, mit der die Verpachtbarkeit von Jagdbezirken maßgeblich gefördert werde. Aus den von der Kammer vorgeschlagenen partiellen Änderungsvorschlägen hob Präsident Schindler vor allem die Gleichstellung von Weinbergen mit anderen Kulturen bei der Re­gelung von Wildschäden hervor.

Die Verringerung der Mindestpachtzeit von neun auf fünf Jahre mache die Entscheidung für eine Pachtübernahme leichter, wobei die Möglichkeit, individuell länger Vertragslauf­zeiten zu vereinbaren, nicht ausgeschlossen werde. Präsident Schindler geht davon aus, dass damit die Bereitschaft eine Jagdpacht und die damit verbundenen Aufgaben und Verantwortungen zu übernehmen, wieder zunehmen wird. Aus einer Reihe von Ände­rungsvorschlägen hebt Präsident Schindler eine Präzisierung und auf mehr Effizienz ausgerichtete Formulierung der Gesetzespassagen zum Thema Wildschäden hervor. Hier soll­ten etwa  Abschussvereinbarungen zur Verhinderung von Wildschäden nicht auf einzelne Arten begrenzt werden, son­dern für alle Tier gelten, die derartige Schäden anrichten. Darüber hinaus sei eine ausschlie­ßende  Sonderbehandlung von Weinbergen im Wildschadensfall nicht sachge­recht. Vielmehr sieht die Kammer hier auch angesichts einer Zunahme der Schäden eine Gleichstellung mit anderen Kulturen gefordert. Eine dahinge­hende Reglung entspreche der begrüßenswerten Tendenz der Gesetzesnovelle, der Vermeidung von Wildschäden eine höhere Bedeutung einzuräumen. (lwk rlp)
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