Ökonomierat Norbert Schindler, Präsident der Kammer, begrüßte insbesondere die Flexibilisierung der Vorgaben bei der Formulierung von Jagdpachtverträgen, mit der die Verpachtbarkeit von Jagdbezirken maßgeblich gefördert werde. Aus den von der Kammer vorgeschlagenen partiellen Änderungsvorschlägen hob Präsident Schindler vor allem die Gleichstellung von Weinbergen mit anderen Kulturen bei der Regelung von
Wildschäden hervor.
Die Verringerung der Mindestpachtzeit von neun auf fünf Jahre mache die Entscheidung für eine Pachtübernahme leichter, wobei die Möglichkeit, individuell länger Vertragslaufzeiten zu vereinbaren, nicht ausgeschlossen werde. Präsident Schindler geht davon aus, dass damit die Bereitschaft eine Jagdpacht und die damit verbundenen Aufgaben und Verantwortungen zu übernehmen, wieder zunehmen wird. Aus einer Reihe von Änderungsvorschlägen hebt Präsident Schindler eine Präzisierung und auf mehr Effizienz ausgerichtete Formulierung der Gesetzespassagen zum Thema Wildschäden hervor. Hier sollten etwa Abschussvereinbarungen zur Verhinderung von Wildschäden nicht auf einzelne Arten begrenzt werden, sondern für alle Tier gelten, die derartige Schäden anrichten. Darüber hinaus sei eine ausschließende Sonderbehandlung von Weinbergen im Wildschadensfall nicht sachgerecht. Vielmehr sieht die Kammer hier auch angesichts einer Zunahme der Schäden eine Gleichstellung mit anderen Kulturen gefordert. Eine dahingehende Reglung entspreche der begrüßenswerten Tendenz der Gesetzesnovelle, der Vermeidung von Wildschäden eine höhere Bedeutung einzuräumen. (lwk rlp)