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20.10.2009 | 19:20 | Erneuerbare-Energien-Gesetz  

Kraft-Wärme-Kopplung

Friesau - Unsicherheiten im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) müssen dringend beseitigt werden.

Kraft-Wärme-Kopplung
Erstmals traf sich der BSHD-Arbeitskreis Kraft-Wärme-Kopplung (AK KWK) in Friesau bei der Firma Klausner Holz Thüringen. Teilnehmer waren Mitglieder des BSHD, Gäste aus der Sägeindustrie und der Energiebranche. Das neue Biomasseheizkraftwerk von Klausner wurde mit viel Interesse besichtigt. Mit einer Kesselleistung von 49,5 MW, davon 13 MW elektrisch, gehört es zu den großen Biomasseheizkraftwerken in Deutschland.

Die Kapazitäten an Kraft-Wärme-Kopplung in der deutschen Sägeindustrie belaufen sich auf über 600 MW Gesamtleistung und 140 MW elektrischer Leistung und damit auf einen Anteil von über 10% an der Stromerzeugung durch feste Biomasse in Deutschland (1200 MW elektrisch). Das ist das Ergebnis einer Umfrage und den Gesprächen des BSHD-Regional-leiters Klaus Kottwitz bei den Unternehmen der Branche, der seit März dieses Jahres 170 Sägewerke bundesweit besucht hat. Beachtlich ist das Potential für Kraft-Wärme-Kopplung in der Sägeindustrie: über 200 Unternehmen betreiben Heizwerke mit Biomasse für die technische Trocknung ihrer Produkte. Hier schlummert ein Potential für Kraft-Wärme-Kopplung in ähnlicher Größenordnung wie die bestehenden Kapazitäten, das nicht ausgeschöpft wird, aufgrund der eingeschränkten Förderung der Sägeindustrie nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Betroffen sind hauptsächlich kleinere und mittelgroße Unternehmen mit Anlagen in einer Größenordnung von 1 bis 3 MW Leistung.

Wolfgang Kuß von der Ingenieurgesellschaft Meinhardt Fulst stellte deshalb eine Wirtschaft-lichkeitsberechnung für eine ORC-Anlage mit einer Kapazität von 4 MW vor. Ohne den KWK-Bonus und den Nawaro-Bonus ist die Rentabilität der Investition unsicher und hängt von den Erwartungen an die Nutzungsdauer und den Brennstoffpreis ab. Der BSHD-Arbeitskreis musste in der Diskussion aber feststellen, dass es in Bezug auf diese Boni erhebliche Rechtsunsicherheiten im EEG gibt, so dass sie nur eingeschränkt als Kalkulationsgrundlage dienen können. Hackschnitzel und Sägespäne, die in der Sägeindustrie anfallen, sind ohnehin von einer Förderung durch den Nawaro-Bonus ausgeschlossen. Der BSHD wird in den nächsten Monaten eine juristische Klärung der offenen Fragen im EEG vornehmen lassen. Für die Forderung nach dem Nawaro-Bonus auf alle Sägenebenprodukte gibt es mit dem BBE (Bundesverband BioEnergie) mittlerweile einen potenten Mitstreiter. Eine Neuauflage des EEG ist in den nächsten Jahren aber unwahrscheinlich, so dass es jetzt nur um Verbesserungen im Rahmen der derzeitigen Gesetzeslage gehen kann. Der AK KWK sieht hier aber durchaus Möglichkeiten für spürbare Verbesserungen für die Sägeindustrie.

Unterstützung für dieses Vorhaben wurde auch von Janet Witt, Deutsches BiomasseForschungsZentrum (DBFZ), signalisiert, die über die Bedeutung der Säge- und Holzindustrie bei Biomasseheizkraftwerken in Deutschland referierte. Frau Witt war über die Probleme der Sägeindustrie mit dem EEG überrascht. In der Säge- und Hobelindustrie gibt es 38 Anlagen mit einer Leistung von 140 MW elektrisch und in der sonstigen Holzindustrie einschließlich der Pelletwerke gibt es 42 Anlagen und eine Leistung von 180 MW elektrisch. Es gibt mit dem EEG 2009 einen deutlichen Trend zu neuen Technologien (ORC-Prozess, Vergasung), zu einem hohen Anteil an Wärmeauskopplung mit KWK, zur erhöhten Nutzung von Waldrestholz und Landschaftspflegeholz und zu kleineren Anlagengrößen. Ohne eine zügige Entwicklung bei Kurzumtriebsplantagen dürfte es in absehbarer Zeit zu Engpässen auf dem Markt für biogene Festbrennstoffe kommen. (BSHD)
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