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01.03.2013 | 13:47 | Jagdgesetz 

Landbesitzer brauchen Jagd nicht mehr dulden

Berlin - Die deutschen Landbesitzer müssen in ihren Wäldern keine Jagd mehr dulden, wenn sie ethische Bedenken haben. Der Bundestag verabschiedete am späten Donnerstagabend eine entsprechende Reform des Jagdrechts und setzte damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte um.

Jagdgesetz
(c) proplanta
Künftig können Grundstückseigentümer beantragen, dass auf ihrem Gelände grundsätzlich nicht gejagt werden darf. Dafür müssen sie bei der zuständigen Behörden ihren Austritt aus der Jagdgenossenschaft erwirken.

Bislang waren die Besitzer von Flächen bis 75 Hektar zur Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft verpflichtet. Gegen diese Regelung war jedoch ein Grundstücksbesitzer aus Baden-Württemberg erfolgreich vor Gericht gezogen. Die Straßburger Richter sprachen von einer unverhältnismäßigen Belastung für Grundeigentümer, die die Jagd grundsätzlich ablehnen.

Für den Austritt aus der Jagdgenossenschaft muss der Betroffene seine ethischen Bedenken allerdings bei der zuständigen Behörde glaubhaft machen. Weil die Herausnahme eines Areals aus dem jeweiligen Jagdbezirk Auswirkungen auf die Regulierung des Wildbestands hat, müssen vor einer Entscheidung auch Gremien wie der Jagdbeirat sowie die Besitzer der Nachbargrundstücke angehört werden. (dpa)
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