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25.06.2011 | 16:30 | Waldbewirtschaftung 

Leistungen deutscher Forstwirtschaft sind international anerkannt

Berlin - Parlamentarischer Staatssekretär Peter Bleser unterstreicht Bedeutung und Vorbildfunktion nachhaltiger, multifunktionaler Forstwirtschaft in Deutschland.

Forstwirtschaft
Anlässlich der 61. Jahrestagung des Deutschen Forstwirtschaftsrates e.V. (DFWR) in Erfurt würdigte Peter Bleser, Parlamentarischer Staatsekretär bei der Bundeslandwirtschaftsministerin, die Leistungen der Forstwirtschaft in Deutschland. Bleser empfahl der Branche, ihre verantwortungsvolle Arbeit sowie die Vorteile und die Bedeutung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung stärker in die Öffentlichkeit zu tragen. Unter dem Motto "Wirtschaftsfaktor Verantwortung - Forstwirtschaft im Internationalen Jahr der Wälder" trafen sich Spitzenvertreter der deutschen Forstwirtschaft zur 61. Jahrestagung des DFWR im Augustinerkloster in Erfurt. In seinem Festvortrag erinnerte Bleser daran, dass der Grundstein für das Prinzip der Nachhaltigkeit vor 300 Jahren in der deutschen Forstwirtschaft gelegt wurde und seitdem stetig und umfassend weiterentwickelt wurde. In Deutschland haben Waldbesitzer und Forstleute schon früh die Bedeutung des Waldes für Gesellschaft, Umwelt und Wertschöpfung erkannt und Verantwortung übernommen. "Das integrative Konzept einer nachhaltigen, multifunktionalen Forstwirtschaft hat sich bewährt und ist international hoch anerkannt. Leider ist das der deutschen Öffentlichkeit wenig bekannt", sagte Bleser.

Angesichts zunehmender Ansprüche an den Wald bestehe die Herausforderung, eine ausgewogene und nachhaltige Balance zwischen den verschiedenen Anforderungen zu finden. Der Parlamentarische Staatssekretär nannte dies ein Hauptanliegen der "Waldstrategie 2020". "Mir ist wichtig, nochmals zu verdeutlichen, dass Nachhaltigkeit auf drei gleichrangigen Säulen, der Ökonomie, der Ökologie und dem Sozialen beruht", erklärte Bleser. Angesichts der Vielfalt der Leistungen der Forstwirtschaft betonte der Parlamentarische Staatssekretär, dass zusätzliche Maßnahmen zum Schutz und Ausbau der Artenvielfalt unter sorgfältiger Abwägung des Nutzens und unter Beachtung der Eigentumsverhältnisse erfolgen müsse. "Künftige Generationen sollen aus dem Wald den gleichen Nutzen ziehen können, wie er heute den Eigentümern und der Gesellschaft zu Gute kommt". (bmelv)
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