Nach Angaben des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm von Montag hat die österreichische Klausner-Gruppe beim Bundesgerichtshof (BGH) Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Damit will das Unternehmen eine Überprüfung durch den BGH erzwingen. Das OLG hatte eine Berufungsklage Ende Februar abgewiesen und sich dabei auf EU-Recht berufen (Az.: VIII ZR 97/20 BGH).
Die Klausner-Gruppe aus Österreich hatte das Land Nordrhein-Westfalen auf 54 Millionen Euro Schadenersatz und die Ersatzlieferungen von 1,5 Millionen Festmeter Fichtenholz für sein zwischenzeitlich verkauftes
Sägewerk in Adelebsen bei Göttingen (Niedersachsen) verklagt.
Das Landgericht Münster hatte in der ersten Instanz am 21. Juni 2018 die Klage abgewiesen. Der nach dem Orkan Kyrill 2007 geschlossene Vertrag verstoße gegen europäisches Beihilferecht. Die Verträge seien deshalb nichtig. Dem hatte sich das OLG angeschlossen.