„Im normalen Verfahren sind diese Anträge bis Mitte März an das Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr zu richten. Da viele Waldbesitzer aber die Schäden noch gar nicht aufgenommen, geschweige denn aufgearbeitet haben, sind sie derzeit noch nicht in der Lage, die erforderlichen Anträge auf Maßnahmen zur Wiederbewaldung der Flächen zu stellen. Um die Betroffenen zu unterstützen, haben wir deshalb die Anmeldefrist bis zum 30. April verlängert“, so Umweltstaatssekretär Klaus Borger.
Den Waldbesitzern steht ein umfangreiches Beratungsangebot über die drei saarländischen Forstbetriebsgemeinschaften (FBG), den Saarländischen Privatwaldbesitzerverband und den Privatwaldberater beim SaarForst Landesbetrieb zur Verfügung. Ansprechpartner für Rückfragen sind:
- Forstlichen Förderung: Herr Wolfgang Krömer, Tel.: 0681 501 4332
- FBG Merzig-Wadern: Herr Tino Hans, Tel.: 0171 4663963
- FBG St. Wendel: Herr Thomas Reget, Tel.: 06871 502 618
- FBG Südliches Saarland: Herr Norbert Maurer, Tel.: 0681 9712 117
- Privatwaldbesitzerverband: Herr Wolfgang Pester, Tel.: 06872 2641
- Privatwaldberater SaarForst: Herr Thomas Reget, Tel.: 06871 502 618
Über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ kann die „Wiederaufforstung sowie Vor- und Unterbau (einschließlich Naturverjüngung) mit standortgerechten Baumarten durch Saat und Pflanzung einschließlich Kulturvorbereitung sowie Schutz der Kultur gefördert werden. Dabei ist ein hinreichender Anteil standortheimischer Baumarten einzuhalten.
Nähere Informationen sind im Internet unter http://www.saarland.de/16073.htm zu finden. (PD)