Darauf hat der Deutsche Jagdverband (DJV) hingewiesen. Dem Gesetz zufolge, dessen meiste Neuerungen erst am 1. September 2020 Gültigkeit bekommen, dürften Schalldämpfer für Langwaffen allein auf Jagdschein und ohne Voreintrag erworben werden. Der Kauf eines Schalldämpfers müsse innerhalb von zwei Wochen der Behörde gemeldet werden; das entspreche der üblichen Regelung beim Kauf von Langwaffen, erläuterte der Verband. Die Behörde trage den Schalldämpfer dann in die Waffenbesitzkarte ein
Schalldämpfer dürften ausschließlich mit für die
Jagd zugelassenen Langwaffen für Munition mit Zentralfeuerzündung verwendet werden. Das gelte nur im Rahmen der Jagd und des jagdlichen Übungsschießens, unterstrich der DJV.
Neu eingeführt worden sei zudem ein Verbot von Magazinen für mehr als 20 Schuss bei Kurzwaffen und mehr als zehn Schuss bei Langwaffen. Für den Kauf eines solchen Magazins sei eine Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamts nötig.
Jäger dürften künftig Nachtsichttechnik auch in Verbindung mit der Waffe nutzen. Die jagdrechtlichen Verbote hierzu blieben aber bestehen. Ausnahmen gebe es bislang nur in Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen. Infrarotaufheller seien nach wie vor verboten.
Zu den weiteren Neuerungen gehört dem DJV zufolge, dass bei der Prüfung der Zuverlässigkeit auch eine Abfrage beim Verfassungsschutz durchgeführt wird. Daneben würden der Kreis der erlaubnispflichtigen, sogenannten „wesentlichen Teile“ von Waffen erweitert sowie zum Beispiel die Anzeigepflichten beim Erwerb und Überlassen von Waffen neu geregelt.