Künftig können dafür 80 Euro beantragt werden, wie das
Landwirtschaftsministerium am Sonntag mitteilte. Die Anträge auf Auszahlung der Bachenprämie müssen den Angaben zufolge bis zum 30. April 2022 bei der zuständigen unteren Jagdbehörde eingereicht werden.
Bislang wurden drei Jahre lang 50 Euro pro erlegtes
Wildschwein gezahlt, um den entstandenen Mehraufwand auszugleichen und einen Anreiz zur verstärkten
Bejagung zu schaffen.
Agrarminister Axel Vogel (Grüne) zeigte sich in diesem Zusammenhang selbstkritisch. Die bisherige Ausgestaltung der Prämie, die sich auf das Jagdjahr 2015/16 als Basis bezog, sei «suboptimal» gewesen.
Die neu eingeführte Bachenprämie solle ein Anreiz sein, die in der Vergangenheit nicht erreichten Streckenziele zu realisieren, um so die Wildschweinpopulation weiter deutlich zu reduzieren, so Vogel.
Zum Ende des Jagdjahres 2020/21 ist die landesweite allgemeine Erlegungsprämie für
Schwarzwild ausgelaufen. In den drei Jahren ihrer Gültigkeit zahlte das Land Brandenburg insgesamt 3,3 Millionen Euro an die antragstellenden Jägerinnen und
Jäger aus.
Die Zahl der Antragsteller hatte sich in den vergangenen Jahren erhöht. Waren es im Einführungsjahr der Erlegungsprämie 2018/19 rund 10.000 Anträge, verdreifachte sich die Zahl im zweiten Jahr nahezu auf rund 28.700.
Im dritten Jahr der allgemeinen Erlegungsprämie für Schwarzwild lag die Zahl der Anträge mit rund 27.500 etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Dabei machten Jägerinnen und Jäger aus der Uckermark am umfangreichsten von dem Angebot Gebrauch.
Im September 2020 hatte die in Osteuropa kursierende Afrikanische
Schweinepest (ASP) Deutschland erreicht. Im Brandenburger Kreis Spree-Neiße wurde das erste infizierte Wildschwein entdeckt. Seitdem kämpft das Land gegen die Ausbreitung der Tierseuche. Mitte Juli dieses Jahres griff die Schweinepest erstmals in Deutschland auf Hausschweine in Nutzbeständen über - wieder in Brandenburg.