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16.05.2014 | 07:16 | Bundesjagdgesetz 

Rheinische Bauern wegen Jagdbefriedung besorgt

Bonn - Die neue Vorschrift im Bundesjagdgesetz, nach der eine Herausnahme einzelner Grundstücke aus der flächendeckenden Bejagung möglich ist, bereitet nicht nur den Jägern, sondern auch den Landwirten im Rheinland weiterhin Sorgen.

Unkontrollierte Vermehrung?
(c) proplanta
Darauf hat der Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV), Bernhard Conzen, bei seinen Grußworten anlässlich des Landesjägertages am vergangenen Samstag (10. Mai) in Köln hingewiesen.

Zwar habe der Gesetzgeber die Hürden für die „Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen“, mit der ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in nationales Recht umgesetzt wurde,  sehr hoch gelegt.

„Trotzdem werden wir – das haben einige Verwaltungsentscheide der jüngsten Vergangenheit deutlich gemacht – damit rechnen müssen, dass Grundstückseigentümer die Jagd auf ihren Flächen nicht mehr zulassen wollen“, sagte Conzen.

Wenn künftig eine zunehmende Zahl von Grundstückseigentümern aus einer Jagdgenossenschaft austrete oder eine Bejagung widerspreche, besteht nach Ansicht des RLV-Präsidenten die Gefahr, dass Jagdreviere schwieriger zu verpachten seien. Damit stelle sich die Frage, was mit Jagdrevieren passiere, für die vor diesem Hintergrund kein Jagdpächter mehr angeworben werden könne.

Conzen: „Wer ersetzt die entstandenen Wildschäden, wenn Jagdreviere nicht mehr verpachtbar sind? Und welchen Einfluss hat eine eingeschränkte Bejagung in Jagdrevieren auf die den Grundstückseigentümern zustehende Jagdpacht?“

Wie diese wenigen Fragestellungen bereits zeigten, könnte die Veränderung des Deutschen Jagdsystems beachtliche Probleme aufwerfen, die die Bewirtschafter vor Flächen ebenso wie die Jäger massiv und nachhaltig betreffen dürften, so der RLV-Präsident. (rlv)
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