In der Jagdsaison wurden dann jedes Jahr rund 2.000 Enten erlegt. (c) Bergringfoto - fotolia.com
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat ein entsprechendes Verbot des Kreises bestätigt, wie ein Sprecher jetzt mitteilte. Die Betreiber hatten bislang jedes Jahr bis zu mehrere tausend Enten gekauft. Anschließend wurden die Tiere auf mehreren Teichen ausgewildert und über mehrere Monate gefüttert. In der Jagdsaison wurden dann jedes Jahr rund 2.000 Enten erlegt.
Aus Gründen des Gewässerschutzes seien Aussetzen und Fütterung zu Recht verboten worden, argumentierten die Richter. Der Gewässerschutz sei ein hohes Gut und rechtfertige auch die Anordnung eines Konzeptes zur Sanierung der Teiche. (Az.: 6 B 2/15, Beschluss vom 12. Februar) (dpa/lni)