09.02.2013 | 08:36 | Jagdrecht
Jäger sind keine SchädlingsbekämpferHannover - Es gibt viele Gemeinsamkeiten zwischen den Grundeigentümern im ländlichen Raum. Egal ob Landwirt, Jäger, Reiter oder Imker, sie alle wollen den ländlichen Lebensraum erhalten und positiv gestalten. |
(c) proplanta Hans-Heinrich Ehlen als neuer Präsident des Zentralverbandes Jagdgenossenschaften und Eigenjaden in Niedersachsen (ZJEN) setzt auf die verbindenden Elemente zwischen den unterschiedlichen Nutzern der Natur. Auf seinen Verband sieht er allerdings auch einige Herausforderungen zukommen und nennt dabei an erster Stelle das Jagdgesetz.
Skeptisch sieht er Bestrebungen, das Jagdrecht stärker an ökologischen Vorgaben auszurichten. „Wenn damit die Zahl der jagdbaren Arten verringert, wirksame Jagdmethoden verboten und die Ausbildung der Jagdhunde eingeschränkt werden, dann werden Jäger zu Schädlingsbekämpfern degradiert", verdeutlicht der ehemalige niedersächsische Landwirtschaftsminister seine Vorbehalte.
Den Jägerinnen und Jägern komme weiter die Aufgabe zu, regulierend in den Wildbestand einzugreifen. In dem Zusammenhang erinnert Ehlen die Jäger an eine wirksame Eindämmung des Schwarzwildes und ruft die Landwirte zu intensiver Zusammenarbeit auf. Hier bietet der ZJEN als Interessenvertretung der Grundeigentümer seine koordinierende Rolle an, um Konflikte zwischen den Revierinhabern und Ausübenden des Jagdrechtes zu vermeiden.
Intensive Diskussionen und gut abgewogene Entscheidungen wünscht sich Ehlen nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zur Mitgliedschaft in Jagdgenossenschaften. Die Hürden dürften nicht zu niedrig gelegt werden. Hier müsse das Gemeinwohl gegenüber den Interessen Einzelner abgewogen werden, sagt Ehlen. Als oberster Repräsentant des vor 20 Jahren gegründeten ZJEN tritt er für die Wahrung der Eigentumsrechte und hier allen voran des Jagdrechtes und seiner Bindung an das Grundeigentum ein. Über die Stiftung Kulturlandpflege bezieht der ZJEN sehr erfolgreich Grundeigentümer in vorausschauende Landschaftspflegeprojekte mit ein. (LPD)
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Kommentare | |
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markwart schrieb am 09.02.2013 19:44 Uhr | (139) (187) |
Jagd bedeutet Garantie für einen artenreichen und gesunden Wildbestand. Tierschutz hat Verfassungsrang, damit ist das Lebensrecht und das Recht auf Lebensraum für die Tiere ein gleichwertiges Gut gegenüber dem Schutz von Eigentum. Wir müssen akzeptieren, dass Wildtiere existieren und natürlich auch durch Äsung etwas verbrauchen. Es gilt gemeinsame und angemessene Wege zu finden, an denen sich alle beteiligen. Wenn wir Tiere nur als Störfaktor und nicht auch als Gut betrachten, sind wir auf einem Weg, der bald auch die Menschen so betrachten kann. |
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