Der Mann aus dem Kreis Kaiserslautern hatte der Anklage zufolge bei einer
Jagd 2017 auf vermeintliche Beute gezielt - und einem Kameraden ins Knie geschossen. Der Schuss habe sich versehentlich durch einen Krampf gelöst, gab der Schütze an - ein medizinisches Gutachten widerlegte dies aber. Das Amtsgericht Zweibrücken verurteilte den
Jäger am Donnerstag wegen fahrlässiger Körperverletzung, wie ein Justizsprecher sagte. Der Angeklagte habe beim Schuss in ein Maisfeld seine Sorgfaltspflicht verletzt.