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09.07.2010 | 14:18 | Waldwirtschaft 

Start der Bodenschutzkalkung für sächsische Wälder

Pirna OT Graupa - In den Forstrevieren Zwota und Tannenhaus (Vogtlandkreis) erfolgt am 12. Juli 2010 der Hubschrauber-„Takeoff“ zur diesjährigen Kalkungssaison für Waldböden.

Bodenschutzkalkung
Mittels Bodenschutzkalkung soll weiterer Versauerung der Böden entgegengewirkt werden. Gelang es dank erfreulicher Luftreinhaltepolitik in den letzten 20 Jahren auch die aktuellen Säureeinträge stark zu reduzieren, so wirkt die Luftbelastung der letzten 100 Jahre in den Böden dennoch nach. Der sächsische Waldbodenzustand hat sich zwischenzeitlich zwar gebessert, muss allerdings noch beobachtet und erforderlichenfalls gestärkt werden: Denn nur ein gesunder Waldboden kann seine zentrale Funktion im Naturhaushalt wahrnehmen und garantiert vitale, stabile Waldökosysteme sowie sauberes Quell- und Grundwasser. Daher ist die Kalkung trotz erheblichen Aufwandes eine unverzichtbare Aufgabe in der Forstwirtschaft.
 
In diesem Jahr werden in Sachsen rund 10.600 Hektar Wald gekalkt; davon rund 4.600 Hektar im Privat- und Körperschaftswald und etwa 6.000 Hektar im Staatswald. Schwerpunktregionen dieser Sanierungsmaßnahme sind das Erzgebirge, das Vogtland und die Mittelgebirge der Oberlausitz. Folgende Forstbezirke werden bearbeitet: Adorf (2.750 Hektar), Eibenstock (2.000 Hektar), Neudorf (715 Hektar), Chemnitz (2.300 Hektar), Plauen (1.600 Hektar) und der Forstbezirk Oberlausitz mit 1.200 Hektar. Insgesamt werden dabei rund 39.500 Tonnen Kalk per Helikopter oder Flugzeug ausgebracht. Die Kosten dafür belaufen sich auf rund 2,2 Millionen Euro.
 
Die Bodenschutzkalkung wird - sowohl für den Privat- und Körperschaftswald als auch für den Landeswald - aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum für den Freistaat Sachsen 2007 bis 2013 (EPLR) und aus Landeshaushaltsmitteln finanziert.

An alle Waldbesucher in den betroffenen Regionen ergeht die Bitte, auf Hinweise in der lokalen Presse und die ortsüblichen Aushänge zu achten, da während der Kalkung das Betreten des Waldes untersagt ist. Auch die Mitarbeiter in den Forstverwaltungen geben gern über konkrete Kalkungstermine Auskunft. Zusätzlich werden die einbezogenen Waldgebiete rechtzeitig mit Warnschildern ausgestattet.
 
Weitere Informationen zur Bodenschutzkalkung und zum Waldumbau in Sachsen sowie zum Staatsbetrieb Sachsenforst und zu seinen einzelnen Forstbezirken sind Im Internet unter www.sachsenforst.de zu finden; dort ist auch ein Kurzporträt als neues Faltblatt abrufbar. (SBS)
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