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01.10.2014 | 06:51 | Landesjagdgesetz ab 2015 

Überarbeitete Jagdgesetz-Novelle in Baden-Württemberg gebilligt

Stuttgart - Die grün-rote Regierung hat nach langem Ringen mit Jägern und Naturschützern eine überarbeitete Novelle des Landesjagdgesetzes auf den Weg gebracht.

Landesjagdgesetz Baden-Württemberg 2015
(c) proplanta
Die Regelungen für die 34.000 Jäger im Südwesten hätten den gesellschaftlichen Anforderungen an Tier- und Naturschutz angepasst werden müssen, sagte Forstminister Alexander Bonde (Grüne) am Dienstag in Stuttgart.

So soll künftig zwischen Anfang März und Ende April eine allgemeine Jagdruhe gelten, in der allerdings Frischlinge und junge Wildschweine auf Feldern und bis zu 200 Meter in den Wald hinein geschossen werden dürfen. Bislang durften die Jungtiere im März und April überall geschossen werden.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sprach von einem «klassischen Kompromiss». Die Reform soll im Frühjahr 2015 in Kraft treten. (dpa/lsw)
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