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24.10.2020 | 02:14 | Totschlagsfallen  

Verbietet Hessen die Jagd mit tödlichen Fallen?

Wiesbaden - Hessens Landesregierung will die Jagd mit Totschlagsfallen verbieten.

Jagd mit Fallen
Jagd mit Fallen soll in Hessen verboten werden. (c) proplanta
Es bestehe das Risiko, dass ein gefangenes Tier nicht sofort tot ist, teilte das Umweltministerium auf eine Anfrage der Linksfraktion im Landtag in Wiesbaden mit. Auch Fehlfänge seien möglich. Beispielsweise wenn statt eines Steinmarders, der bejagt werden darf, versehentlich ein Baummarder gefangen und getötet wird, der in Hessen keine Jagdzeit hat, wie eine Sprecherin erläuterte.

Aus Tierschutzgründen sei ein zeitnahes Verbot der Totschlagsfallen sinnvoll. Es gebe alternative Methoden für die Bejagung, etwa den Einsatz von Lebendfanggeräten oder die Ansitzjagd. Die Landesregierung bereite derzeit eine entsprechende Änderung des Jagdgesetzes vor. «Tatsächlich wird die Jagd mit der Totschlagfalle allerdings in Hessen nur sehr selten ausgeübt und es können Vorkehrungen getroffen werden, dass Fehlfänge mit hoher Wahrscheinlichkeit vermieden werden», erklärte das Ministerium. Dennoch gebe es bislang ein Restrisiko.
dpa/lhe
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