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19.01.2011 | 20:11 | Förderung von Privatwald 

Vorstellung eines Kleinprivatwaldkonzeptes des Landkreises Ravensburg

Stuttgart - Forstminister von Baden-Württemberg: "Auch kleinstrukturierter Privatwald erbringt wichtige Leistungen für die Gesellschaft."

Förderung von Privatwald
"Waldwirtschaft im Kleinprivatwald braucht regional verankerte Konzepte. 220.000 Waldbesitzer, die im landesweiten Durchschnitt nur rund 1,5 Hektar Wald besitzen, bewirtschaften eine Waldfläche von rund 340.000 Hektar. Dies ist rund ein Viertel der Waldfläche in Baden-Württemberg. Waldpflege und Holzernte sind Grundvoraussetzung für stabile Wälder. Sie sind wichtig für die Erfüllung zahlreicher Waldfunktionen und helfen den Waldbesitzern, ihre Kosten zu decken“, sagte der baden-württembergische Minister für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz, Rudolf Köberle MdL, am Montag (17. Januar 2011) in Horgenzell (Landkreis Ravensburg) bei der Vorstellung eines Kleinprivatwaldkonzeptes des Landkreises Ravensburg.

Die Bewirtschaftung der Wälder und der damit einhergehende nachhaltige Holzeinschlag sei eine wichtige Grundlage für die Erhaltung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Baden-Württembergs. „Die Waldwirtschaft trägt wesentlich dazu bei, dass der Cluster Forst und Holz einen Umsatz von 31 Milliarden Euro pro Jahr in Baden-Württemberg erwirtschaften kann. Insgesamt stellt der Cluster 200.000 Arbeitsplätze in 29.000 Betrieben, vorwiegend im Ländlichen Raum, zur Verfügung“, erklärte der Forstminister. Holz sei der wichtigste nachwachsende Rohstoff im Land, Nutzungsreserven seien insbesondere im Kleinprivatwald zu finden.

Aufgrund der geringen Durchschnittsgröße der Kleinprivatwälder leide diese Besitzart unter einer massiven Strukturschwäche. Dies gelte auch für den Landkreis Ravensburg. „Die ökologische, ökonomische und soziale Bedeutung des Kleinprivatwaldes auf der einen Seite und die strukturellen Probleme auf der anderen Seite erfordern eine dauerhafte personelle und finanzielle Unterstützung des Kleinprivatwaldes durch die öffentliche Hand“, betonte Köberle.

Die Förderung des Privatwaldes durch den Staat erfolge durch die verschiedenen forstlichen Förderprogramme. Durch die forstliche Förderung würden beispielsweise die Leistungen der Kleinprivatwaldbesitzer beim Bodenschutz und der Erholungsvorsorge für die Bevölkerung honoriert. Weiter würden die Kleinprivatwaldbesitzer finanziell unterstützt, wenn sie Maßnahmen durchführten, welche die Stabilität und Naturnähe ihrer Bestände erhöhten. Werde das Holz über forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse vermarktet, werde die Holzmobilisierung im Kleinprivatwald direkt gefördert. Zusätzlich erfolge über die kostenfreie Beratung der Waldbesitzer durch die staatliche Forstverwaltung eine Unterstützung, die durch eine Betreuung zu festgelegten Kostensätzen ergänzt werde.

Bei der Betreuung des Kleinprivatwaldes seien verschiedene Modelle denkbar. Neben dem Modell Ravensburg, das auf einer engen Bindung zwischen Kleinprivatwaldbesitzer und Forstbehörde fuße, fänden sich in anderen Regionen des Landes forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, die Teile der Betreuungsleistungen des Staates übernommen hätten und erfolgreich anböten. „Grundsätzlich müssen immer die regionalen Strukturen beachtet werden. In jedem Landkreis ist der Kleinprivatwald unterschiedlich aufgestellt, jede Region hat ihre spezifischen Bedürfnisse in der Privatwaldbetreuung. Ziel Baden-Württembergs ist es, diese Bedürfnisse mit Blick auf das gesamte Land bestmöglich zu befriedigen“, sagte Köberle.


Hintergrundinformation:

Baden-Württemberg ist bundesweit eines der waldreichsten Länder. Es ist auf einer Fläche von rund 1,4 Millionen Hektar und zu 39 Prozent von Wald bedeckt. Die Waldfläche nimmt jährlich leicht zu.

Aus Sicht des Landes ist eine Verteilung der Förderung des Privatwaldes auf drei Säulen zielführend:

  • Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU auch nach 2013. Der Ausgleich von Leistungen des Waldes und der Waldbewirtschaftung für die Gesellschaft im Rahmen der Umweltzulage Wald soll fortgeführt werden.

  • Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Hier gilt es, das Instrument nicht zuletzt mit Blick auf die Herausforderungen durch den Klimawandel zur erhalten und zukunftsfähig zu machen.

  • Im Rahmen eines Wald-Klima-Fonds. Baden-Württemberg hat sich als eines der ersten Länder auf Bundesebene für die Einrichtung eines Wald-Klima-Fonds als rein vom Bund finanzierte Maßnahme stark gemacht. (PD)
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