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17.09.2010 | 21:25 | Jagdwaffen 

Waffensteuer in Stuttgart vom Tisch - Deutscher Jagdschutzverband begrüßt Entscheidung

Bonn - Die von der Stadt Stuttgart geplante Besteuerung von Waffenbesitz ist vom Tisch.

Jagd
Wurde die Entscheidung in der letzten Gemeinderatssitzung im Juli nach kontroversen Debatten noch vertagt, hat die Stadtverwaltung die Einführung der Steuer jetzt abgeblasen. Beim Nachrechnen sind die Verantwortlichen zu dem Schluss gekommen, dass der Aufwand für die Erhebung einer Waffensteuer in keinem Verhältnis zum Ertrag stünde. Dies rühre vor allem daher, dass nur ein Teil der in Stuttgart angemeldeten Waffen überhaupt besteuert werden könne, weil z. B. den Jägern bis zu zehn Waffen steuerfrei zugebilligt werden müssten. Außerdem werden datenschutzrechtliche Probleme gesehen, weil das Ordnungsamt nicht einfach Daten an die Kämmerei weitergeben dürfe.

„Ich freue mich, dass unser Protest Wirkung gezeigt hat, die Entscheidung hat bundesweite Signalwirkung auf andere Gemeinden, die hoffentlich jetzt ebenfalls darauf verzichten, eine Waffensteuer erheben zu wollen“, so Jochen Borchert, Präsident des Deutschen Jagdschutzverbandes (DJV), heute in Bonn in einer ersten Reaktion. Offensichtlich hat ein Rechtsgutachten vom Forum Waffenrecht und den ihm angeschlossenen Dachverbänden von Jägern (DJV), Sportschützen (DSB), Handel (VDB) und Industrie (JSM) dazu beigetragen, dass die Steuer jetzt vermutlich endgültig beerdigt wird. Die Stadt Stuttgart befürchtet nach eigenem Bekunden im Fall der Einführung langwierige Prozesse, an deren Ende die Stadt dann bei einer gerichtlichen Niederlage zu Unrecht kassierte Steuern zurückzahlen müsse. Das von Professor Johannes Dietlein – Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf - erstellte Rechtsgutachten belegt, dass die Waffenbesitzsteuer in der Sache unzulässig und völlig willkürlich ist.

Jäger und Schützen können laut Gutachten ihr Bedürfnis nach Jagd- und Sportwaffen eindeutig nachweisen, der Besitz ist durch das bundesweit gültige Waffengesetz geregelt. Kommunen hingegen sind nicht dafür zuständig, mit einer Steuer den Waffenbesitz zu regulieren. Das Forum Waffenrecht und die angeschlossen Verbände bestreiten darüber hinaus, dass sich durch die kommunale Lenkungssteuer ein Plus an Sicherheit erzielen lässt, da insbesondere die Zahl illegaler Waffen dadurch nicht sinkt. Gleichzeitig werden legale Waffenbesitzer über Gebühr belastet.

Die legalen Waffenbesitzer wehren sich entschieden dagegen, dass jetzt unter dem Deckmäntelchen der Gewaltprävention Kommunen planen, ihren Finanzhaushalt durch eine Waffensteuer zu sanieren. Noch schärfere Gesetze oder neue Steuern lehnen sie als völlig wirkungslos ab. Die oben genannten Verbände appellieren deshalb an die Städte und Gemeinden, dem Vorbild der Stadt Stuttgart zu folgen und von der geplanten Steuer Abstand zu nehmen. (djv)
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