Für die
Gesetzesänderung stimmten am Dienstag im Landtag die Regierungsfraktionen
SPD und
CDU, FDP sowie die fraktionslosen Abgeordneten.
Die Grünen stimmten dagegen.
Wie Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) sagte, sollen Wölfe im neuen Gesetz eine ganzjährige Schonzeit erhalten. Die
Jagd auf Wölfe sei somit nur zulässig, wenn eine Ausnahmegenehmigung nach dem
Bundesnaturschutzgesetz vorliege. Diese würde dann räumliche und zeitliche Beschränkungen zur Entnahme enthalten.
Nach Ansicht des jagdpolitischen Sprechers der SPD-Landtagsfraktion, Gerd Will, sind weitere Eckpfeiler des überarbeiteten Gesetzes die Verpflichtung zur Verwendung bleifreier Munition. Die Landesjägerschaft begrüßte die verabschiedete Novelle. Die Aufnahme des Wolfes in das
Jagdgesetz sei ein richtiger Schritt.
Wolfsichtungen