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09.12.2009 | 13:35 | Jagdrecht 

Zersplitterung des Jagdrechts verhindern

Bonn - Einstimmig abgelehnt: Das Präsidium des Deutschen Jagdschutz-Verbandes (DJV), in dem alle Landesjagdverbände vertreten sind, hat sich gestern entschieden gegen eine Zersplitterung des Jagdrechtes in Deutschland ausgesprochen.

Jagdrecht
(c) proplanta

Damit reagierte das DJV-Präsidium in seiner Sitzung am 7. Dezember 2009 auf rückwärts gewandte Reformbestrebungen aus Rheinland-Pfalz und forderte die Landesumweltministerin Margit Conrad auf, ihre Versprechungen aus dem Jahr 2008 einzulösen. Auf Initiative von Conrad entstand vor weniger als 12 Monaten ein Eckpunktepapier für das Jagdrecht in Deutschland, zu dem sich fast alle Bundesländer öffentlich bekannten. Die rheinland-pfälzische Umweltministerin wollte damit eine „Zersplitterung des deutschen Jagdrechts in seinen Grundzügen zu verhindern“. Allerdings konterkariere Conrad mit ihrer aktuellen Landespolitik die eigenen Vorschläge, monierte das DJV-Präsidium.

Der DJV fordert hinsichtlich der Novellierung des Landesjagdgesetzes in Rheinland-Pfalz:


Freiheit und Lebensraum für das Rotwild

Lebensräume wild lebender Tiere sind zu erhalten, der Austausch zwischen den einzelnen Populationen sowie Wanderungen und Wiederbesiedelung müssen ermöglicht werden: Dieser Leitsatz ist im Bundesnaturschutzgesetz verankert, seine Umsetzung wird von Jägern und anderen Naturschützern massiv eingefordert. Vor diesem Hintergrund plädiert der DJV für eine lebensraumbezogene Bewirtschaftung von Rotwild und anderen großen Schalenwildarten, statt weiterhin an staatlich verordneten Bewirtschaftungsbezirken festzuhalten.

Der DJV und andere Naturschutzverbände sowie führende Wissenschaftler sind sich einig: Rotwild - eine Leitart des Naturschutzes - muss seinen Lebensraum künftig frei wählen können. Dies verhindert nicht nur Schälschäden im Wald, sondern sorgt auch für den notwendigen Gen- Austausch zwischen Teilpopulationen und sichert das langfristige Überleben zahlreicher weiterer Arten. Eng begrenzte Bewirtschaftungsbezirke machen Grünbrücken und Wanderkorridore für Rotwild faktisch wirkungslos und widersprechen internationalen Naturschutzabkommen, darunter die Konvention zur Biologischen Vielfalt und die FFH-Richtlinie. Die von Jagd, Naturschutz und Wissenschaft geforderte Wiedervernetzung von Lebensräumen kann nicht umgesetzt werden.


Lebensgemeinschaft „Wald und Wild“ nachhaltig bewirtschaften

Wildtiere sind Teil des Lebensraumes Wald und bilden mit diesem zusammen eine Einheit. Für große Wildarten wie den Rothirsch sind Hegemaßnahmen ebenso elementar wie für den Erhalt der biologischen Vielfalt insgesamt. In das Ökosystem Wald darf deshalb nicht einseitig eingegriffen werden. Große Pflanzenfresser halten beispielsweise im Wald durch ihr Wirken Flächen offen, die für bedrohte Arten unerlässlich sind. Der DJV fordert: Gemäß internationaler Abkommen muss der Erhalt der biologischen Vielfalt im Vordergrund stehen. Es kann folgerichtig nur heißen: Wald und Wild, statt Wald vor Wild.

Es darf keine jagdrechtlichen Regelungen geben, die eine nachhaltige Bewirtschaftung – sowohl von Wald als auch von Wild – unterlaufen. Der gesunde und artenreiche Wildbestand ist sonst in Gefahr. Notwendig ist vielmehr der Interessensausgleich von Forstwirtschaft, Jagd und Landwirtschaft. Dass Landesgesetze internationale Naturschutzziele zu unterhöhlen drohen, wirft besonders im Jahr der Biologischen Vielfalt ein schlechtes Bild auf Deutschland.


Das Prinzip „Waidgerechtigkeit“: Ein Garant für tierschutzgerechte Jagd

Die Waidgerechtigkeit ist ein unverzichtbarer Rechtsbegriff und steht für eine tierschutzgerechte Jagd, dabei steht der Respekt vor der lebenden Kreatur an vorderster Stelle. Demnach dürfen Tiere nur mit einem vernünftigen Grund getötet werden. Unnötige Qualen sind zu vermeiden. Im Tierschutzgesetz und anderen Gesetzen hat die Waidgerechtigkeit ihren festen Platz gefunden. Die Streichung des Begriffs würde zu einer nicht akzeptablen Rechtsunsicherheit führen. Unbestimmte Rechtsbegriffe wie etwa „Waidgerechtigkeit“ sind in der deutschen Gesetzgebung völlig normal – etwa der „vernünftige Grund“ im Tierschutzgesetz. Ein Verstoß gegen die Waidgerechtigkeit kann rechtliche Konsequenzen haben – bis hin zum Entzug des Jagdscheins.


Keine Herabsetzung der Mindestpachtdauer für Reviere

Langfristig ausgelegte Pachtverträge sind ein Garant für die Sicherung der biologischen Vielfalt und nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen. Eine Reduzierung der Mindestpachtdauer birgt die Gefahr einer Kommerzialisierung der Jagd und der schlichten Gewinnmaximierung – ökologisch sinnvolles Wildtiermanagement hingegen wird verhindert. Werden Vereine pachtfähig oder Begehungsscheine unkontrolliert ausgegeben, droht die Aushöhlung der Hegeverpflichtung – zugunsten von kurzfristigen Gewinnen. Maßnahmen zur Biotopverbesserung sind nur erfolgreich, wenn sie über einen längeren Zeitraum geplant und umgesetzt werden. Kürzere Pachtzeiten stehen dem Ziel langfristiger nachhaltiger Hege allerdings diametral entgegen. Für Jäger schwindet damit der Anreiz, persönliches Engagement zu zeigen und Zeit sowie Geld in den Biotopschutz zu investieren.


Fangjagd muss erhalten bleiben

Internationale Naturschutzabkommen wie die Berner Konvention fordern, dass nicht heimische Arten wie Marderhund, Waschbär, Mink und Nutria intensiv bejagt werden, da sie negativen Einfluss auf die heimische Artenvielfalt haben. Diese nacht- und dämmerungsaktiven Räuber sind ohne Fangjagd nicht in ihrem Bestand kontrollierbar. Dies gilt auch für heimische Beutegreifer wie Fuchs und Marderartige, die Gewinner des Wandels in der Kulturlandschaft sind. Ihr Einfluss auf die durch andere Faktoren (z.B. Versiegelung und Zersiedelung der Landschaft) ohnehin schon gefährdeten Arten der offenen Feldflur ist teils dramatisch. Der DJV fordert deshalb: Im Sinne des Natur- und Artenschutzes ist die Fangjagd zu erhalten. Naturschutz und Jagd sind sich einig, dass aufwändige Artenschutzprogramme für Wiesenbrüter oder den Erhalt von Küstenvogelpopulationen ohne Kontrolle der Fressfeinde ins Leere laufen. (djv)

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