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25.11.2020 | 04:30 | Hochschulgesetz 

Baden-Württemberg: Tierschutzbeauftragte für Reduktion von Tierversuchen

Stuttgart - Im Streit um Tierversuche in Baden-Württemberg stärkt die Tierschutzbeauftragte des Landes, Julia Stubenbord, den Grünen den Rücken.

Versuchstier
Am Mittwoch berät der Wissenschaftsausschuss des Landtags über eine umstrittene Gesetzesnovelle, mit der Tierversuche in der Ausbildung reduziert werden sollen. Die Tierschutzbeauftragte positioniert sich. (c) Sergii Figurnyi - fotolia.com
In einer Mitteilung vom Dienstag heißt es, eine geplante Verschärfung der Regeln zu Tierversuchen sei in der wissenschaftlichen Lehre fällig.

«Unter anderem wegen der hohen Versuchstierzahlen in Baden-Württemberg sehen wir Handlungsbedarf, Tierversuche möglichst schnell durch Alternativmethoden zu ersetzen und die Anzahl verwendeter Versuchstiere zu reduzieren», wird Stubenbord in der Mitteilung zitiert. Im bundesweiten Vergleich würden im Südwesten die meisten Tiere für Versuchszwecke verwendet.

Die Grünen im Landtag halten Tierversuche in der wissenschaftlichen Ausbildung für verzichtbar. Sie wollen deshalb Experimente mit getöteten Tieren mit einer Gesetzesnovelle deutlich beschränken - gegen den Widerstand der Wissenschaft und des Koalitionspartners. So lehnen die Grünen eine Entschärfung des geplanten Paragrafen ab, auf den man sich längst geeinigt habe.

Die CDU sieht - wie auch Universitäten - den Wissenschaftsstandort und die Lehre in Gefahr. Am Mittwoch will der Wissenschaftsausschuss des Landtags das Gesetz beraten.

Befürchtungen, etwa vom Universitätsrat der Uni Hohenheim, die von den Grünen geplante Änderung beeinflusse die Qualität der Hochschulausbildung und den Wissenschaftsstandort negativ, wies Stubenbord zurück. Mit der geplanten Neuregelung im Hochschulgesetz solle zwar auf die Tötung von Tieren verzichtet werden, und Tierversuche in der Ausbildung sollten vermieden werden, beides werde dadurch aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen, argumentiert Stubenbord.

Tierversuche in der Ausbildung könnten durch alternative Methoden ersetzt werden. Studien belegten, dass dadurch kein Nachteil gegenüber der konventionellen Methoden entstehe.
dpa/lsw
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