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25.08.2010 | 22:32 | Wissenschaft  

Berufung gegen Stopp der US-Stammzellenforschung

Washington - Die Regierung von US-Präsident Barack Obama wehrt sich gegen einen Richterbeschluss, der die erweiterte staatliche Förderung der Stammzellenforschung mit menschlichen Embryonen vorläufig stoppt.

Richterbeschluss gegen US-Stammzellenforschung
(c) Oleg Golovnev - fotolia.com
Im Laufe der Woche werde man bei Gericht beantragen, die einstweilige Anordnung vom Montag aufzuheben, zitierten am Dienstag (Ortszeit) US-Medien einen Sprecher des Justizministeriums im Washington.

Richter Royce Lamberth hatte zuvor befunden, die Verfügung des Präsidenten vom März vergangenen Jahres verstoße gegen ein Gesetz, das der Kongress 1996 verabschiedet hatte. Es verbietet die Verwendung von Steuergeldern für Forschungsprojekte, bei denen menschliche Embryonen erschaffen oder zerstört werden. Christliche und konservative Gruppe äußerten sich erleichtert über die gerichtliche Blockade, viele Forscher reagierten hingegen tief schockiert. Betroffen sind Projekte der nationalen Gesundheitsbehörde NIH und an verschiedenen Universitäten. «Stammzellenforschung eröffnet echte Möglichkeiten für wissenschaftliche Entdeckungen und gibt Familien Hoffnung», sagte NIH-Chefin Francis Collins. «Diese Entscheidung kippt nur Sand ins Getriebe der Forschung.»

Der Washingtoner Richter erklärte darüber hinaus, dass Kläger gegen Obamas Anordnung vor Gericht gute Chancen hätten. Ihnen würde irreparabler Schaden entstehen, wenn die von Obama erlaubte Praxis bis zu einer Gerichtsentscheidung fortgesetzt werde.

Obama hatte kurz nach seiner Amtsübernahme eine Wende in der Forschungspolitik eingeleitet und von seinem Vorgänger George W. Bush 2001 verfügte Beschränkungen bei der staatlichen Förderung der Forschung mit embryonalen Stammzellen aufgehoben. Bush hatte die Unterstützung auf 21 Stammzellenlinien beschränkt, die 2001 bereits existierten. Obama hatte diese Bestimmung gelockert und die Gesundheitsbehörde angewiesen, neue Richtlinien auszuarbeiten. Sie erlaubten die Nutzung neuer Stammzellenlinien. Voraussetzung ist, dass sie von Embryonen stammen, die nach Fruchtbarkeitsbehandlungen in Kliniken ohnehin vernichtet worden wären. (dpa)
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