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04.10.2012 | 09:43 | Genpflanzen-Studie 

BfR sieht keinen Anlass für Neubewertung von Genpflanzen

Berlin - Die These, dass Ratten, die ihr Leben lang gentechnisch veränderten Mais erhalten, früher sterben als Tiere, die mit konventionellen Mais gefüttert werden, ist experimentell nicht ausreichend belegt.

Genmais
(c) proplanta
So lautet das Fazit einer Bewertung, die das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nach Veröffentlichung der Publikation „Long term toxicity of a Roundup herbicide and a Rounduptolerant genetically modified maize" von Gilles-Eric Séralini und anderen in der Fachzeitschrift „Food and Chemical Toxicilogy" durchführte.

„Die Studie hat sowohl Schwächen im Design als auch in der statistischen Auswertung, so dass die Schlussfolgerungen der Autoren nicht nachvollziehbar sind", sagt Professor Dr. Reiner Wittkowski, Vizepräsident des Bundesinstituts.

Auch die Aussage, dass möglicherweise die Langzeitaufnahme des glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittels Roundup zu schweren Gesundheitsschäden und früherem Versterben führen, sei nicht ausreichend belegt.

Zu Glyphosat als herbizidem Wirkstoff liegen zahlreiche Langzeitstudien vor. Krebs, eine höhere Sterblichkeit oder Einflüsse auf das Hormonsystem der Versuchstiere, wie sie die Autoren in der Publikation berichten, sind in diesen Untersuchungen nicht beobachtet worden.

Mitte September 2012 veröffentlichte ein Wissenschaftlerteam um Gilles-Eric Séralini an der Universität von Caen in Frankreich Ergebnisse einer Langzeitstudie mit Ratten, denen gentechnisch veränderter, glyphosattoleranter Mais verabreicht worden war.

Ein Teil des gentechnisch veränderten Mais war dabei mit einem glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittel (Roundup) behandelt worden, ein anderer Teil war unbehandelt. Der Mais wurde jeweils in drei Dosierungen gegeben. Zusätzlich wurden anderen Tieren, die mit konventionellem Futter gefüttert wurden, Roundup über das Trinkwasser in drei Dosierungen gegeben.

Eine Kontrollgruppe wurde mit nicht gentechnisch verändertem Mais gefüttert. Die Autoren berichten, dass die Tiere in einigen der Testgruppen früher Tumoren und andere Organschäden entwickelt hätten und früher gestorben seien als in der Kontrollgruppe.

Die Ergebnisse könnten durch Hormonwirkungen von Roundup sowie von Inhaltsstoffen des gentechnisch veränderten Mais hervorgerufen sein.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat die Studie hinsichtlich der Relevanz für die Einschätzung des gesundheitlichen Risikos von gentechnisch verändertem, glyphosattolerantem Mais und auch für die Einschätzung des gesundheitlichen Risikos von Glyphosat als Wirkstoff bewertet.

Das BfR kommt auf Grundlage der Publikation zu dem Ergebnis, dass die Hauptaussagen der Veröffentlichung experimentell nicht ausreichend belegt sind. Zudem sind aufgrund der Unzulänglichkeiten des Studiendesigns sowie der Art der Präsentation und Interpretation der Daten wesentliche Schlussfolgerungen der Autoren nicht nachvollziehbar.

Kritisiert wird an der Studie insbesondere die viel zu kleine Anzahl an Tieren pro Gruppe, die nicht den Empfehlungen international anerkannter Standards für Studien zur kanzerogenen Wirkung entspricht.

Der verwendete Rattenstamm weist eine relativ hohe Spontantumorrate insbesondere für Mamma- und Hypophsentumoren auf, und die verwendete Tierzahl ist zur Bewertung der von den Autoren behaupteten Unterschiede zwischen den Test- und der Kontrollgruppe nicht ausreichend.

Auch die These der Autoren, die beobachteten Effekte könnten auf endokrin-schädlichen Wirkungen beruhen, sind nicht hinreichend durch die erhobenen Daten gedeckt. Das BfR bemängelt weiterhin, dass bei den Untersuchungen mit dem glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittel Roundup keine Bestimmung der verabreichten Dosis erfolgte. Außerdem sind die erhobenen Daten nur unvollständig dargelegt.

Das BfR hat die Autoren aufgrund dieser Schwächen der Studie gebeten, den vollständigen Studienbericht einschließlich der individuellen Tierdaten zur Verfügung zu stellen und darüber hinaus spezifische Fragen gestellt, um eine weiterführende Bewertung der berichteten Effekte zu ermöglichen. (BfR)
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