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01.12.2010 | 06:34 | Lebensmittelsicherheit  

Biosensor zum sicheren Nachweis für gentechnisch veränderten Mais entwickelt

Rostock - Einer Arbeitsgruppe der Universität Rostock unter Leitung von Dr. Gerd-Uwe Flechsig vom Institut für Chemie ist es gelungen, in einer Realprobe Maismehl weniger als 0,9 Prozent gentechnisch veränderten Mais MON810 mittels Biosensoren nachzuweisen.

Mais
Damit kann dieser wichtige Grenzwert für Lebensmittel-Verwendungen erstmals mit einem schnellen elektrochemischen Verfahren überwacht werden. „Mit diesem neuen Schnellverfahren ist uns ein wichtiger Durchbruch gelungen“, erklärte Dr. Flechsig. „Die nächste Herausforderung für uns wird sein, neben der Geschwindigkeit auch die Nachweisgrenze des Verfahrens zu optimieren, um auch geringste Mengen an gentechnisch verändertem Mais erfassen zu können“, ergänzte Dipl.-Biol. Maren Mix, die das Thema im Rahmen ihrer Promotion bearbeitet. In der Arbeitsgruppe von Gerd-Uwe Flechsig wird seit Jahren an der elektrochemischen DNA-Analyse gearbeitet. Eine der Zielstellungen ist es, einen praxisgerechten schnellen und preiswerten Nachweis für gentechnisch veränderte Pflanzen zu entwickeln. Die herkömmlichen optischen Analysemethoden sind demgegenüber aufwendig und langsam. Die Forschungen finden in enger Kooperation mit Frau Prof. Dr. Inge Broer von der Agrar- und Umweltwissenschaftlichen Fakultät der Universität Rostock statt, die als Expertin für gentechnisch veränderte Pflanzen im In- und Ausland hoch geschätzt wird.

Die an der Universität Rostock entwickelten Methoden und Verfahren zum Nachweis von gentechnisch verändertem Mais sollen über das Unternehmen Gensoric GmbH, eine Ausgründung aus der Universität Rostock, vermarktet werden. „Wir freuen uns über die nachhaltige Kooperation mit der Universität Rostock. Wenn sich die vielversprechenden wissenschaftlichen Ergebnisse bestätigen, sollte Gensoric GmbH in der Lage sein, schon bald ein mobiles Messgerät im Markt anbieten zu können“, sagte Geschäftsführer Lars Krüger. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Haftung für die Verbreitung von genveränderten Pflanzen, wird es einen immensen Bedarf an ausgereiften Nachweis-Systemen geben. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe von Dr. Flechsig könnten hierfür die Basis bilden. (uni-rostock)
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