Die von den Autoren vorgestellte Methode ermögliche zwar den Nachweis für den Austausch von Erbgutbausteinen in einer bestimmten Gensequenz, es lasse sich aber nicht daraus ableiten, wie diese Veränderung entstanden ist, erklärte Ralf Wilhelm vom
Julius Kühn-Institut in Quedlinburg. Es lasse sich also nicht erkennen, ob sie auf herkömmliche Verfahren oder neue Gentechnik-Methoden, das sogenannte Genome Editing, zurückgeht.
«Das ist ein wichtiger Erfolg für den
Umweltschutz und für alle, die auf gentechnikfreie
Lebensmittel Wert legen», hatte Schulze (
SPD) am Montag mitgeteilt. Befürworter der neuen Gentechnik-Methoden hätten argumentiert, der Nachweis der Veränderung könne mit der neuen Technik nicht mehr gelingen.
Nun sei gezeigt: «Mit dem nötigen Forschungsinteresse können solche Nachweismethoden eben doch entwickelt werden.» Sie werde darauf dringen, dass sich Deutschland bei der
EU-Kommission für eine schnellstmögliche Prüfung der Nachweismethode einsetze, «um sie möglichst zügig in die Praxis zu bringen».
Dem Bericht der Forscher zufolge ermöglichte die Methode den Nachweis einer gentechnisch veränderten Rapssorte, die mit Genome Editing hergestellt wurde. Das sind Techniken, über die das
Erbgut gezielter verändert werden kann als mit älteren Gentechnik-Methoden.
Die genutzte PCR-Methode sei schon lange bekannt, erläuterte Holger Puchta vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT). Mit ihr lasse sich eine schon bekannte und vorher vom Hersteller veröffentlichte Mutation nachweisen. Die Technik sage nichts darüber aus, wie die Mutation entstand - ob natürlich, mit klassischen Methoden oder der Genschere Crispr.
«Wenn die Position der Mutation nicht vorher vom Hersteller veröffentlicht wird und er auch nicht von sich aus die Herstellungsmethode bekannt gibt, ist die hier vorgestellte Methode vollkommen unbrauchbar», erklärte Puchta. «Wenn also eine Firma behauptet, die entsprechende Mutation wäre spontan entstanden - dann kann das wissenschaftlich nicht widerlegt werden.»
2018 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass neue
Gentechnik wie die sogenannte Genschere Crispr/Cas auch als Gentechnik gilt und damit nach dem Gentechnikrecht streng reguliert ist. Ob diese Gleichsetzung zeitgemäß ist, ist umstritten.