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10.09.2010 | 22:22 | Urteil  

Gericht erlaubt Obamas Stammzellenforschung vorerst weiter

Washington - Die US-Regierung darf die Stammzellforschung mit menschlichen Embryonen vorerst wie bisher finanziell unterstützen.

Klonen
(c) dgrilla - fotolia.com
Ein US-Berufungsgericht in Washington hob eine einstweilige Anordnung gegen die erweiterte staatliche Förderung am Donnerstag vorläufig auf. Die Erlaubnis ist allerdings keine Vorentscheidung. Sie ist zeitlich eng befristet, bis das Gericht zu einer endgültigen Entscheidung darüber kommt, ob ein richterlicher Förderungsstopp zulässig war.

Die Regierung von US-Präsident Barack Obama hatte Berufung gegen einen Gerichtsbeschluss eingelegt, der die Förderung der embryonalen Stammzellforschung vorläufig einschränkte. Sie begründete ihren Widerspruch damit, dass der Richterspruch Millionen schwerkranken und verletzten Menschen irreparablen Schaden zufüge. Das Berufungsgericht will den Entscheid nun ausführlich überprüfen.

Ein Gericht hatte vor gut zwei Wochen befunden, die Verfügung von Obama vom März vergangenen Jahres verstoße gegen ein Gesetz, das der Kongress 1996 verabschiedet hatte. Dieses verbietet die Verwendung von Steuergeldern für Forschungsprojekte, bei denen menschliche Embryonen erschaffen oder zerstört werden.

Betroffen sind Projekte der nationalen Gesundheitsbehörde NIH und an verschiedenen Universitäten. Obama hatte kurz nach seiner Amtsübernahme eine Wende in der Forschungspolitik eingeleitet und von seinem Vorgänger George W. Bush 2001 verfügte Beschränkungen bei der staatlichen Förderung der Forschung mit embryonalen Stammzellen aufgehoben. Bush hatte die Unterstützung auf 21 Stammzellenlinien beschränkt, die 2001 bereits existierten. (dpa)
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