In einem Positionspapier fordern die im Grain Club zusammengeschlossenen Organisationen, die Chancen neuer genomischer Techniken für die
Ernährungssicherung und
Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft zu nutzen.
Die künftige Bundesregierung soll sich für eine zeitnahe Anpassung des europäischen Gentechnikrechts an den wissenschaftlichen Erkenntnisstand sowie einen wissenschaftsbasierten gesellschaftlichen Dialog einsetzen.
„Weitere Innovationen im
Pflanzenbau und der
Pflanzenzüchtung sind dringend erforderlich, um Ertragseinbrüche zu vermeiden“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), Dr. Henning Ehlers, mit Blick auf die großen Herausforderungen, vor denen die deutsche und europäische Landwirtschaft stehen. Dafür benötige die Branche geeignete Werkzeuge, „die außerhalb Europas bereits zum Standard gehören, wie beispielsweise die Genschere CRISPR/Cas”.
Der Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter (BDP), Dr. Carl-Stephan Schäfer, verwies auf den wachsenden Bedarf an neuen
Pflanzensorten und den zeitlichen Vorlauf bis zu deren Praxisreife.
Züchtung klimarobuster Sorten unterstützen
Schäfers Angaben zufolge dauert die
Züchtung einer neuen Pflanzensorte derzeit im Durchschnitt zehn bis 15 Jahre. „Pflanzenzüchter brauchen eine Arbeitsgrundlage, die ihnen ermöglicht, alle zur Verfügung stehenden Methoden verantwortungsvoll so einzusetzen, dass dieser Prozess verkürzt und der Landwirtschaft dringend benötigte Sorten kurzfristig bereitgestellt werden können“, betonte der BDP-Geschäftsführer.
Ähnlich argumentiert der stellvertretende Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Udo Hemmerling: „Landwirte müssen in der Lage sein, schneller weiterentwickelte Pflanzen nutzen zu können.“ Hemmerling begrüßt daher die Ankündigung der Ampelkoalition, die Züchtung von klimarobusten Pflanzensorten zu unterstützen.
Laut des Geschäftsführers der Bundesvereinigung der Deutschen
Ernährungsindustrie (BVE), Oliver Kölsch, können neue genomische Techniken einen wichtigen Beitrag leisten, damit auch künftig in Europa die Verfügbarkeit von Rohwaren für eine hochwertige und nachhaltige
Nahrungsmittelproduktion sichergestellt werden kann.
Anwendung derzeit praktisch unmöglich
Die Verbände betonen in ihrem Positionspapier den Novellierungsbedarf des EU-Gentechnikrechts. Nachdem der Europäische Gerichtshof (
EuGH) 2018 auf der Grundlage der veralteten Regelungen Produkte aus neuen genomischen Techniken (NGT) generell als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) eingestuft habe, sei die Anwendung dieser Techniken wie etwa der Genschere CRISPR/Cas in der Europäischen Union praktisch unmöglich.
Die Autoren verweisen auf große methodische und molekulare Unterschiede zwischen
GVO, die durch
Übertragung artfremder Gene erzeugt wurden und Pflanzen, die durch Punktmutationen mittel NGT entstanden und nicht von natürlichen Mutationen zu unterscheiden seien.
Ausdrücklich begrüßen die Verbände die Initiative der Europäischen Kommission, einen zeitgemäßen Rechtsrahmen zu schaffen. Dabei müsse zugleich eine
Harmonisierung mit den rechtlichen Gegebenheiten von Drittstaaten abgestrebt werden, um Handelshemmnisse abzubauen. Die Verbände bekennen sich zum Vorsorgeprinzip, mahnen aber eine
Risikobewertung auf wissenschaftlicher Basis an.